Dienstleistungen Auto & Mobilität Finden Sie hier alle Dienstleistungen der Kreisverwaltung aus dem Bereich Auto & Mobilität. Sie können auch das Suchfeld benutzen, um Ihren Begriff schneller zu finden. SuchbegriffsuchenErgebnisseSuchergebnis als RSS-FeedTreffer 1 – 20 von 68Fachbereich Ordnung und Verkehr100 km/h-ZulassungFachbereich Ordnung und VerkehrAllgemeines VerkehrswesenFachbereich Ordnung und VerkehrAusfuhr- und KurzzeitkennzeichenFachbereich Ordnung und VerkehrBaustellenanordnung für Arbeitsstellen an StraßenFachbereich Ordnung und VerkehrBerufskraftfahrer-Qualifikation: Nachweis der Weiterbildung Wer am Güterkraftverkehr teilnimmt und hierfür eine der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE braucht oder wer am Personenverkehr teilnimmt und hierfür eine der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE braucht, benötigt neben einer gültigen Fahrerlaubnis auch den Eintrag der sogenannten „Schlüsselzahl 95“ im Kartenführerschein.mehrFachbereich Ordnung und VerkehrErsatz-Betriebserlaubnis beantragenFachbereich GefahrenabwehrFahrberechtigung (sog. Feuerwehrführerschein) beantragen Die Freiwilligen Feuerwehren, die anerkannten Rettungsdienste, das Technische Hilfswerk sowie die sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes können ihren ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern den Erwerb einer Fahrberechtigung, den sogenannten "Feuerwehrführerschein", zum Führen ihrer Einsatzfahrzeuge ermöglichen.mehrFachbereich Ordnung und VerkehrFahrerlaubnis ausländisch (EU-/EWR-Staaten): umschreiben EU-/EWR-Fahrerlaubnisse harmonisierter Klassen (Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE, L, und T) bedürfen grundsätzlich keiner Umschreibung. Eine Umschreibung wird dann erforderlich, wenn nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet eine Verlängerung der Gültigkeit des Führerscheins oder einzelner Fahrerlaubnisklassen ansteht.mehrFachbereich Ordnung und VerkehrFahrerlaubnis ausländisch (nicht EU/EWR): umschreiben Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis dürfen nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet im Umfang ihrer Berechtigung solange der ausländische Führerschein gültig ist aber längstens für weitere 6 Monate im Inland Kraftfahrzeuge führen. Wenn danach weiterhin ein Kraftfahrzeug in Deutschland geführt werden soll, wird die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Basis der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich (sog. Umschreibung).mehrFachbereich Ordnung und VerkehrFahrerlaubnis: Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis Die Fahrerlaubnis wird für die Fahrer von Bussen oder Lastkraftwagen der Klassen C, CE, D, DE oder C1, C1E oder D1, D1E befristet erteilt und kann verlängert werden.mehrFachbereich Ordnung und VerkehrFahrerlaubnis: auf Probe Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese für die Dauer von 2 Jahren auf Probe erteilt. Die Probezeit dauert vom Zeitpunkt der Erteilung an.mehrFachbereich Ordnung und VerkehrFahrerlaubnis: Ausstellung eines Ersatzführerscheins (Verlust, Diebstahl, Unbrauchbarkeit, Namenswechsel)Fachbereich Ordnung und VerkehrFahrerlaubnis: Begleitetes Fahren mit 17 In Hessen können Jugendliche im Rahmen des Modellversuchs "Begleitetes Fahren ab 17 (BF 17)" schon mit 17 Jahren die Fahrerlaubnis für PKW (Klasse B, BE) erwerben. Ziel von BF 17 ist es, jungen Fahranfängern durch einen erfahrenen Begleiter vorausschauendes Fahren zu vermitteln und so die Verkehrssicherheit zu erhöhen.mehrFachbereich Ordnung und VerkehrFahrerlaubnis: Dienstfahrerlaubnis - umschreiben Wenn Sie einen Dienstführerschein besitzen, können Sie diesen in eine allgemeine Fahrerlaubnis (EU-Führerschein) umschreiben lassen.mehrFachbereich Ordnung und VerkehrFahrerlaubnis: ErsterteilungWer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein.mehrFachbereich Ordnung und VerkehrFahrerlaubnis: Erweiterung Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis (-klasse) erweitern? Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten die Bestimmungen der Ersterteilung-mehrFachbereich Ordnung und VerkehrFahrerlaubnis: Fahrgastbeförderung Wenn Sie Fahrgäste in einem Taxi, einem Mietwagen, einem Krankenkraftwagen, einem PKW im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen befördern, benötigen Sie neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF).mehrFachbereich Ordnung und VerkehrFahrerlaubnis: Internationaler Führerschein Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.mehrFachbereich Ordnung und VerkehrFahrerlaubnis: Karteikartenabschrift Ist Ihr Führerschein abhanden gekommen (Verlust oder Diebstahl) oder vernichtet worden, sind Sie verpflichtet den Verlust unverzüglich (d.h. ohne schuldhaftes Verzögern) anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Sie auf die Fahrerlaubnis verzichten.mehrFachbereich Ordnung und VerkehrFahrerlaubnis: Mindestalter - Ausnahmen Sofern eine Fahrerlaubnisklasse vor Erreichen des Mindestalters erteilt werden soll, müssen Sie einen Ausnahmeantrag (Entscheidung über die Befreiung von den Vorschriften über das Mindestalter) bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen.mehr aktuelle Seite: 1 von 4234nächste Seiteletzte Seite Vielen Dank fürs TeilenSeite auf Facebook empfehlenSeite auf Facebook empfehlenSeite auf Twitter empfehlenSeite auf Twitter empfehlenSeite via E-Mail empfehlenSeite via E-Mail empfehlen Sie befinden sich hier:StartseiteAuto & MobilitätDienstleistungen Auto & Mobilität
Fachbereich Ordnung und VerkehrBerufskraftfahrer-Qualifikation: Nachweis der Weiterbildung Wer am Güterkraftverkehr teilnimmt und hierfür eine der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE braucht oder wer am Personenverkehr teilnimmt und hierfür eine der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE braucht, benötigt neben einer gültigen Fahrerlaubnis auch den Eintrag der sogenannten „Schlüsselzahl 95“ im Kartenführerschein.mehr
Fachbereich GefahrenabwehrFahrberechtigung (sog. Feuerwehrführerschein) beantragen Die Freiwilligen Feuerwehren, die anerkannten Rettungsdienste, das Technische Hilfswerk sowie die sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes können ihren ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern den Erwerb einer Fahrberechtigung, den sogenannten "Feuerwehrführerschein", zum Führen ihrer Einsatzfahrzeuge ermöglichen.mehr
Fachbereich Ordnung und VerkehrFahrerlaubnis ausländisch (EU-/EWR-Staaten): umschreiben EU-/EWR-Fahrerlaubnisse harmonisierter Klassen (Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE, L, und T) bedürfen grundsätzlich keiner Umschreibung. Eine Umschreibung wird dann erforderlich, wenn nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet eine Verlängerung der Gültigkeit des Führerscheins oder einzelner Fahrerlaubnisklassen ansteht.mehr
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Fachbereich Ordnung und VerkehrFahrerlaubnis: Begleitetes Fahren mit 17 In Hessen können Jugendliche im Rahmen des Modellversuchs "Begleitetes Fahren ab 17 (BF 17)" schon mit 17 Jahren die Fahrerlaubnis für PKW (Klasse B, BE) erwerben. Ziel von BF 17 ist es, jungen Fahranfängern durch einen erfahrenen Begleiter vorausschauendes Fahren zu vermitteln und so die Verkehrssicherheit zu erhöhen.mehr
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Fachbereich Ordnung und VerkehrFahrerlaubnis: ErsterteilungWer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein.mehr
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Fachbereich Ordnung und VerkehrFahrerlaubnis: Fahrgastbeförderung Wenn Sie Fahrgäste in einem Taxi, einem Mietwagen, einem Krankenkraftwagen, einem PKW im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen befördern, benötigen Sie neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF).mehr
Fachbereich Ordnung und VerkehrFahrerlaubnis: Internationaler Führerschein Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.mehr
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