Beschreibung
Beschreibung
Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis dürfen nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet im Umfang ihrer Berechtigung solange der ausländische Führerschein gültig ist aber längstens für weitere 6 Monate im Inland Kraftfahrzeuge führen. Wenn danach weiterhin ein Kraftfahrzeug in Deutschland geführt werden soll, wird die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Basis der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich (sog. Umschreibung).
Details
Dokumente
- Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
- Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Vertriebenenausweis)
- Ggf. Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel.
- Gültiger ausländischer Führerschein mit amtlicher Übersetzung)
Alle weiteren Antragsunterlagen richten sich nach der umzustellenden Fahrerlaubnisklasse und nach dem Staat, welcher die Fahrerlaubnis erteilt hat. Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Gebühren
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Geb.-Nr. 202.1 GebOSt.
Bemerkung
Siehe dazu auch das Merkblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland. Das Merkblatt erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung.
Fristen
Die Umschreibung muss beantragt werden, solange der ausländische Führerschein noch gültig ist.
Die Umschreibung eines nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet verlängerten Führerscheins oder eines im Ausland erworbenen neuen Führerscheins ist nicht möglich.
Kontakt
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Fachteam Fahrerlaubnisse | 06421 4051611 | fuehrerscheinmarburg-biedenkopfde |