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Fachteam Fahrerlaubnisse

Wichtiger Hinweis:

Die Fahrerlaubnisbehörde ist von der Änderung des Pass- und Ausweiswesens zum 01.05.2025 nicht betroffen. Daher ist es zwingend erforderlich, dass bei einer Antragstellung in der Fahrerlaubnisbehörde das für den Führerschein erforderliche Passbild in Papierform vorgelegt wird. Eine digitale Verarbeitung ist nicht möglich.

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