Unterlagen
- ggf. Antragsvordruck
- Personalausweis/Pass, ggf. mit Meldebescheinigung
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T zusätzlich:
- eine Sehtestbescheinigung oder ein Zeugnis bzw. Gutachten eines Augenarztes
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:
- augenärztliche Bescheinigung oder Zeugnis nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 der FeV
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:
Nach Antragseingang werden ggf. weitere Erklärungen/Unterlagen nachgefordert. Ebenso werden weitere noch durchzuführende Maßnahmen, insbesondere eine Begutachtung oder eine evtl. abzulegende Prüfung, mitgeteilt.
Gebühren
Die Fahrerlaubnisbehörde erhebt Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Bearbeitungszeit
Der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.
Zuständige Stelle
Der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz (Hauptwohnsitz) zuständigen Führerscheinstelle zu beantragen.