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Fahrerlaubnis: Neuerteilung/Wiedererteilung

* Fahrerlaubnis Neuerteilung
* nach Entzug der Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde kann nach Ablauf einer ggf. gesetzten Sperrfrist die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragt werden
* zuständig ist die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes; bei juristischen Personen, Handelsunternehmen oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle).

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