Beschreibung
Beschreibung
Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis (-klasse) erweitern?
Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten die Bestimmungen der Ersterteilung (siehe dazu Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Ausnahmen bestehen für
- die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A.
Bei 2 Jährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. der Klasse A2 müssen Sie für die Erweiterung auf die Klasse A2 bzw. auf die Klasse A jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen (sogenannter Aufstieg). - die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E.
Hier ist für die Erweiterung jeweils nur eine praktische Prüfung abzulegen.
Details
Dokumente
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass (ggf. mit aktueller Meldebescheinigung)
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel
- Für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T zusätzlich:
- Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
- Sehtestbescheinigung oder Zeugnis eines Augenarztes nach Anlage 6 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- Für die Klassen C, CE, C1 und C1E zusätzlich:
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung nach Anlage 5 zur FeV (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
- Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen nach Anlage 6 zur FeV (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- Für die Klassen D, DE, D1 und D1E zusätzlich:
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung nach Anlage 5 zur FeV (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
- Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen nach Anlage 6 zur FeV (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis, in diesem Fall zur Vorlage bei einer Behörde - Belegart "O" -)
Gebühren
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Fristen
Sie müssen die theoretische Prüfung innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags und die praktische Prüfung innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung erfolgreich ablegen. Ansonsten soll die Technische Prüfstelle den Prüfauftrag an die Fahrerlaubnisbehörde zurückgeben, so dass Sie einen neuen Antrag stellen müssten.
Kontakt
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Fachteam Fahrerlaubnisse | 06421 4051611 | fuehrerscheinmarburg-biedenkopfde |