Beschreibung
Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis (-klasse) erweitern?
Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten die Bestimmungen der Ersterteilung (siehe dazu Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Ausnahmen bestehen für
- die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A.
Bei 2 Jährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. der Klasse A2 müssen Sie für die Erweiterung auf die Klasse A2 bzw. auf die Klasse A jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen (sogenannter Aufstieg). - die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E.
Hier ist für die Erweiterung jeweils nur eine praktische Prüfung abzulegen.