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Fahrerlaubnis ausländisch (EU-/EWR-Staaten): umschreiben

EU-/EWR-Fahrerlaubnisse müssen umgeschrieben werden, wenn nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet eine Verlängerung der Gültigkeit des Führerscheins oder der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis bzw. einzelner Fahrerlaubnisklassen ansteht.

EU-/EWR-Fahrerlaubnisse harmonisierter Klassen (Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE, L, und T) bedürfen grundsätzlich keiner Umschreibung. Eine Umschreibung wird dann erforderlich, wenn nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet eine Verlängerung der Gültigkeit des Führerscheins oder einzelner Fahrerlaubnisklassen ansteht.

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