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Fahrerlaubnis: Begleitetes Fahren mit 17

* Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B
* Bei Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 Jahre (BF 17) wird das Mindestalter zum Erwerb der Fahrerlaubnis der Klassen B und BE auf 17 Jahre gesenkt.
* Dementsprechend kann die Führerscheinausbildung in der Fahrschule mit 16 ½ Jahren begonnen werden.
* Ziel ist das Sammeln von praktischen Erfahrungen, um in jeder Verkehrssituation angemessen reagieren zu können.
* zuständig ist die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes)

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