Beschreibung
Beschreibung
Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese für die Dauer von 2 Jahren auf Probe erteilt. Die Probezeit dauert vom Zeitpunkt der Erteilung an. Bei Erteilung einer Fahrerlaubnis an den Inhaber einer im Ausland erteilten Fahrerlaubnis wird die Zeit seit deren Erwerb auf die Probezeit angerechnet.
Die Fahrerlaubnis auf Probe wurde eingeführt, um dem Gefährdungsrisiko der Fahranfänger entgegenzuwirken. Ein sicheres und rücksichtsvolleres Fahrverhalten soll erreicht werden; insbesondere soll das Risikobewusstsein gefördert und die Gefahrenerkennung verbessert werden.
Details
Gebühren
Anordnung des Aufbauseminars: 25,60 Euro + Zustellungsgebühr
Rechtsgrundlage
§§ 2a, 2b, 2c StVG (Öffnet in einem neuen Tab), §§ 34, 35 FeV (Öffnet in einem neuen Tab)
Fristen
Schon nach Anordnung der ersten Maßnahme verlängert sich die Probezeit nochmals um 2 Jahre auf insgesamt 4 Jahre. Der nicht fristgemäß erbrachte Nachweis der Teilnahme am Aufbauseminar führt regelmäßig zur Fahrerlaubnisentziehung..
Kontakt
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Fachteam Fahrerlaubnisse | 06421 4051611 | fuehrerscheinmarburg-biedenkopfde |
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Herr Harald Rauch | 06421 4051608 |