Beschreibung
Beschreibung
Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis beträgt 18 Jahre bei den Fahrerlaubnisklassen A2, B, BE, C1 und C1E. Die Fahrerlaubnis der Klassen A1, AM, L und T kann bereits mit 16 Jahren erworben werden.
Detaillierte Informationen zu dem maßgeblichen Mindestalter bei den Fahrerlaubnisklassen bietet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf seiner Internetseite "Voraussetzungen für die Fahrerlaubnis und Geltungsdauer"
Sofern eine Fahrerlaubnisklasse vor Erreichen des Mindestalters erteilt werden soll, müssen Sie einen Ausnahmeantrag (Entscheidung über die Befreiung von den Vorschriften über das Mindestalter) bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen.
Die Ausnahmegenehmigung kommt nur dann in Betracht, wenn in Ihrer Person außergewöhnliche Umstände vorliegen, die sich wesentlich von der Situation Gleichaltriger unterscheiden und ein Warten auf das Erreichen des Mindestalters für Sie eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Das vorgeschriebene Mindestalter darf durch die Erteilung der Ausnahme um höchstens ein Jahr unterschritten werden.
Details
Dokumente
Ein schriftlicher begründeter Antrag.
Gebühren
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Kontakt
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Fachteam Fahrerlaubnisse | 06421 4051611 | fuehrerscheinmarburg-biedenkopfde |