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Fahrerlaubnis: Namen ändern

* Fahrerlaubnis Erweiterung der Klasse B um die Schlüsselzahl 96 oder 196
* Die Schlüsselzahl 96 berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt
* Das Mindestalter für die Eintragung der Schlüsselzahl 96 beträgt 18 Jahre, im Falle des "Begleiteten Fahrens ab 17" 17 Jahre.
* Der Antragsteller muss erfolgreich an einer Fahrerschulung von mindestens sieben Stunden teilnehmen und diese nachweisen.
* Der Umfang der theoretischen Schulung umfasst mindestens 2,5 Stunde.
* Der Umfang der praktischen Schulung umfasst mindes tens 3,5 Stunden
* Die Schlüsselzahl 196 berechtigt zum Führen eines Kraftrads mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt
* Das Mindestalter beträgt 25 Jahre, der Antragssteller muss mindestens fünf Jahre im Besitz der Klasse B gewesen sein
* Der Antragssteller muss neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (vier Unterrichtseinheiten Theorie und fünf Unterrichtseinheiten Praxis) absolvieren und nachweisen können
* Zuständig ist die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes)

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