Beschreibung
Beschreibung
Wenn Sie Fahrgäste in einem Taxi, einem Mietwagen, einem Krankenkraftwagen, einem PKW im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen befördern, benötigen Sie neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF).
Eine FzF ist nicht erforderlich für
- Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei sowie der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes (NATO),
- Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck verwendet werden,
- Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste.
Wenn Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 sind benötigen Sie eine FzF außerdem nur dann, wenn Sie ein Taxi oder einen Mietwagen führen.
Details
Dokumente
- Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
- Falls ein Reisepass vorgelegt wird, zusätzlich Meldebescheinigung von dem für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt
- Nachweis des Besitzes einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis
- Zeugnis eines Augenarztes, dass die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt sind
- Bescheinigung über den Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
- Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung". Dieses ist beim für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen
- Ggf. leistungspsychologisches Gutachten
Falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll:
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
Falls die FzF für Taxen und Mietwagen gelten soll:
- Nachweis der erforderlichen Ortskenntnisse durch eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle.
Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Ortskundeprüfung auch selbst durchführen.
Erkundigen Sie sich deshalb vor der Antragstellung wie der Nachweis der Ortskunde bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu führen ist.
Gebühren
- Ersterteilung einer FzF Gebühren nach Geb.-Nrn. 126.2, 201 und 202 GebOSt: 39,30 Euro
- Bei anlassbezogener Eignungsbegutachtung zusätzlich Gebühr nach Geb.-Nr. 202.1 GebOSt: 10,20 Euro - 35,80 Euro
- Ausstellung des Behördenführungszeugnisses: 13,00 Euro
- Ggf. Kosten für die Ortskundeprüfung: 20,50 Euro - 57,30 Euro
- Verlängerung einer FzF Gebühren nach Geb.-Nr. 126.2, 201 und 204 GebOSt: 34,70 Euro
plus Ausstellung des Behördenführungszeugnisses: 13,00 Euro - Wird die Erteilung einer FzF versagt, beträgt die Gebühr nach Geb.-Nr. 206 GebOSt 33,20 Euro - 256,00 Euro
Kontakt
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Fachteam Fahrerlaubnisse | 06421 4051611 | fuehrerscheinmarburg-biedenkopfde |