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Fahrerlaubnis: Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis

* Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung
* Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt
* kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden
* zuständig ist die zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes; bei juristischen Personen, Handelsunternehmen oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle).

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