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Fahrerlaubnis: Internationaler Führerschein

* Führerschein Ausstellung Internationaler Führerschein
* für befristete Auslandsaufenthalte in bestimmten Ländern (außerhalb der EU/dem EWR)
* der internationale Führerschein ist nur in Verbindung mit der EU- Fahrerlaubnis gültig
* ein Papierführerschein muss vor Ausstellung des internationalen Führerscheines in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden
* beim internationalen Führerscheine gibt es in zwei Ausfertigungen
* Internationaler Führerschein nach Artikel 7 und Anlage E des internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 "Pariser Abkommen" (Anlage 8c zu § 25b Absatz 2 Fahrerlaubnis-Verordnung), Gültigkeitsdauer beträgt 1 Jahr
* Internationaler Führerschein nach Artikel 41 und Anhang 7 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 "Wiener Abkommen" (Anlage 8d zu § 25b Absatz 3 Fahrerlaubnis-Verordnung), die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre
* Die Gültigkeitsdauer darf nicht über die Gültigkeitsdauer des nationalen Führerscheines hinausgehen
* zuständig ist die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes)

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