Beschreibung
Beschreibung
Die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen ist möglich
- für Personenkraftwagen mit Anhänger (Kombination),
- für sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t mit Anhänger (Kombination) und
- für Kraftomnibus-Anhänger-Kombinationen, wenn der Kraftomnibus mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t als Zugfahrzeug eine Tempo-100 km/h-Zulassung nach § 18 Abs. 5 Nr. 3 Straßenverkehrs-Ordnung – StVO – hat.
Details
Dokumente
- Zulassungsbescheinigung Teil I des Anhängers;
falls Sie noch im Besitz der alten Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) sind, so sind beide vorzulegen. - Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen/Prüfers/Prüfingenieurs bzw. einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (z. B. TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS) über die Erfüllung der technischen Voraussetzungen oder Bestätigung des Herstellers
Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.