Beschreibung
Beschreibung
Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise Teil II verlieren oder Sie Ihnen gestohlen wird, müssen Sie dies umgehend Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde melden.
Dort müssen Sie dann auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I oder II beantragen. In manchen Fällen verlangt die Zulassungsbehörde, dass Sie zusätzlich eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust des Fahrzeugdokuments abgeben.
Hinweis: Wenn Sie das verloren geglaubte Zulassungsdokument nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wiederfinden, dann müssen Sie das alte Dokument so schnell wie möglich bei der Zulassungsbehörde abgeben.
Details
Dokumente
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: zusätzlich entsprechende Nachweise
- bei Verlust: Verlusterklärung bzw. eidesstattliche Versicherung
- bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige
- Ggf. vorhandene Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II (früher: Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief)
- Bei Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I benötigen Sie für zugelassene Fahrzeuge zusätzlich:
- Prüfbericht über eine gültige Hauptuntersuchung nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Zusätzlich bei Vertretung:
- schriftliche Vollmacht
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- Zusätzlich bei Minderjährigen:
- Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde, ob weitere Unterlagen benötigt beziehungsweise einige der aufgeführten Unterlagen nicht benötigt werden.
Hinweise: Die Zulassungsbehörde kann eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib des Zulassungsdokuments verlangen. Viele Zulassungsbehörden bieten ein Formular für die eidesstattliche Versicherung zum Download an. Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II bei einem Finanzinstitut hinterlegt ist, erkundigen Sie sich bei der Zulassungsbehörde nach dem Verfahren.
Gebühren
Zulassungsbescheinigung Teil 2: EUR 10,20
Zulassungsbescheinigung Teil I: EUR 11,10
Je nach örtlich zuständiger Zulassungsbehörde können weitere Kosten anfallen.
Rechtsgrundlage
Fristen
umgehend
Bearbeitungsdauer
Je nach Aufkommen in Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde unterschiedlich: Bitte erkundigen Sie sich vor Ort.