Beschreibung
Wenn Sie ein Betriebserlaubnisdokument (Betriebserlaubnisbescheinigung, Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II) für Ihr Fahrzeug verloren haben oder diese Dokumente gestohlen wurden, benötigen Sie dafür einen Ersatz.
Details
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung) des Fahrzeughalters
- Bescheinigung der Polizeidienststelle über die Anzeige des Diebstahls der Dokumente
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes, dass das Fahrzeug nicht gesucht wird
Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
Gebühren
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Sie beträgt mindestens 10,20 Euro (Gebühren-Nr. 225 der Anlage (zu § 1) der GebOSt).
Rechtsgrundlagen
- § 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG): Verlust von Dokumenten und Kennzeichen
- § 12 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV): Zulassungsbescheinigung Teil II
- § 19 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO): Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich
- bei natürlichen Personen nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
- bei juristischen Personen nach dem Sitz der Haupt- oder Zweigniederlassung; dies gilt auch für Personengesellschaften, die ins Handelsregister eingetragen werden (z. B. OHG und KG) oder für eine eingetragene Kauffrau bzw. einen eingetragenen Kaufmann.