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Einzelgenehmigungen / Betriebserlaubnisse

Aufgrund der Richtlinie 2007/46/EG des europäischen Parlamentes und der Neufassung des § 21 der StVZO benötigen Fahrzeuge, für die keine EG-Typgenehmigungen existieren, eine behördliche Bestätigung, dass diese Fahrzeuge den geltenden Vorschriften entsprechen, bevor sie zum Straßenverkehr zugelassen werden können.

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