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Einzelgenehmigungen / Betriebserlaubnisse

Aufgrund der Richtlinie 2007/46/EG des europäischen Parlamentes und der Neufassung des § 21 der StVZO benötigen Fahrzeuge, für die keine EG-Typgenehmigungen existieren, eine behördliche Bestätigung, dass diese Fahrzeuge den geltenden Vorschriften entsprechen, bevor sie zum Straßenverkehr zugelassen werden können.

Gemäß § 30 der hessischen Verordnung zur Bestimmung verkehrsrechtlicher Zuständigkeiten ist ab 04.02.2026 Ihre örtliche Zulassungsbehörde auch zuständige Genehmigungsbehörde für die Erteilung von Einzelgenehmigungen nach der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung sowie für Betriebserlaubnisse gem. § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.

Sollte Ihr Wohnsitz nicht im Landkreis Marburg-Biedenkopf liegen, wenden Sie sich bitte an Ihre Zulassungsbehörde vor Ort.

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