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Einzelgenehmigungen / Betriebserlaubnisse

Fahrzeuge, für die keine EG-Typgenehmigung oder Betriebserlaubnis vorliegt, benötigen eine behördliche Bestätigung, dass sie den geltenden Vorschriften entsprechen, bevor sie zum Straßenverkehr zugelassen werden können.

Gemäß § 30 der hessischen Verordnung zur Bestimmung verkehrsrechtlicher Zuständigkeiten ist ab 04.02.2026 Ihre örtliche Zulassungsbehörde auch zuständige Genehmigungsbehörde für die Erteilung von Einzelgenehmigungen nach der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung sowie für Betriebserlaubnisse gem. § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.

Sollte Ihr Wohnsitz nicht im Landkreis Marburg-Biedenkopf liegen, wenden Sie sich bitte an Ihre Zulassungsbehörde vor Ort.

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