Am 01.07.2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft getreten.
Nach §10 müssen alle, die in der Prostitution tätig sind oder eine solche Tätigkeit aufnehmen wollen, eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen.
Zuständig ist das Gesundheitsamt der Stadt oder Gemeinde, in der die Tätigkeit überwiegend ausgeübt wird.
Die Beratung ist vertraulich und individuell.
Beratungszeiten:
Mittwochs zwischen 9:00 und 11:00 Uhr, nach vorheriger Terminvereinbarung.
Terminvereinbarung:
Zum vereinbarten Termin zur Gesundheitsberatung nach §10 Prostituiertenschutzgesetz sind mitzubringen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Gebühr für die Beratung: 44,00 Euro
Weitere Hinweise:
- Bei nicht ausreichenden Deutsch- oder Englischkenntnissen erfolgt die Beratung mit erfahrenen und qualifizierten Dolmetscher*innen.
- Die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung ist bei der Ausübung der Tätigkeit mitzuführen.
- Der Nachweis über die erfolgte Gesundheitsberatung ist Voraussetzung für die erstmalige Anmeldung der Tätigkeit und darf zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht älter als 3 Monate sein.
- Die Anmeldung der Tätigkeit erfolgt bei der Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt werden soll.
- Für die Stadt Marburg erfolgt die Anmeldung hier (Öffnet in einem neuen Tab).
- Wiederholung der gesundheitlichen Beratung:
- Personen ab 21 Jahren: Nach der Erstanmeldung alle 12 Monate
- Personen unter 21 Jahren: Nach der Erstanmeldung alle 6 Monate