Die Betreuungsbehörde im Landkreis Marburg-Biedenkopf sucht regelmäßig Menschen, die als selbstständige rechtliche Betreuer*in tätig werden wollen.
Als Berufsbetreuer bzw. Berufsbetreuerin üben Sie eine abwechslungsreiche Tätigkeit aus, in der
... sich die Tage eher selten gleichen und Sie nicht ausschließlich im Büro sitzen
... Sie den Arbeitsumfang selbst bestimmen können und sich Familie und Beruf gut miteinander vereinbaren lassen
... Sie frei und eigenverantwortlich arbeiten können
... Kontakt zu vielen Menschen haben und sich immer wieder mit neuen Sachverhalten und Themen beschäftigen
... Sie betroffene Personen dabei unterstützen, ihre Rechte wahrzunehmen, um selbstbestimmt und ihren Wünschen und Vorstellungen entsprechend leben zu können.
Interesse geweckt? Dann werden Sie doch Berufsbetreuerin / Berufsbetreuer in Marburg-Biedenkopf!
Beschreibung
Ob ehrenamtliche oder berufliche Betreuer - Betreuer übernehmen in unserer Gesellschaft eine verantwortungsvolle Aufgabe. Sie unterstützen und beraten volljährige Menschen, die ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht ohne fremde Hilfe erledigen können. Wird für diese Menschen eine rechtliche Betreuung vom Amtsgericht eingerichtet und ein Betreuer eingesetzt, unterstützt dieser die betroffene Person rechtlich oder handelt stellvertretend für sie, beispielsweise in den Bereichen
- Vermögenssorge
- Vertretung gegenüber Behörden
- Organisation von pflegerischen Diensten
- Gesundheitssorge
Neben der ehrenamtlichen Tätigkeit als Betreuer gibt es die Möglichkeit, dies als sogenannter „Berufsbetreuer“ zu tun.
Als Berufsbetreuer*in können nur diejenigen Personen von der Betreuungsbehörde vorgeschlagen und vom Betreuungsgericht bestellt werden, welche bei der zuständigen Stammbehörde als beruflicher Betreuer registriert sind (§ 19 Abs. 2 BtOG). Hierfür ist ein Antrag auf Registrierung erforderlich.
Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Geschäftssitz hat. Für Antragsteller, die keinen Sitz für ihre berufliche Tätigkeit unterhalten, richtet sich die Zuständigkeit nach ihrem Wohnsitz.
Berufsbetreuer*in ist kein klassischer Ausbildungsberuf, dennoch sind Kenntnisse in verschiedenen Bereichen für die Tätigkeit unerlässlich. So sind insbesondere Kenntnisse im
- Betreuungsrecht
- psychologische wie psychiatrische Grundkenntnisse
- kommunikative Fähigkeiten
- Wissen über Hilfsstrukturen des Sozialstaates
- Kenntnisse in der Vermögenssorge erforderlich
Im Betreuungsorganisationsgesetz und der Verordnung über die Registrierung von beruflichen Betreuern (BtRegV) sind diese Kenntnisse näher ausgeführt, auch dem untenstehenden Merkblatt Sachkundenachweis können Sie die relevanten Informationen entnehmen. Zu Fragen, wie Sie diese Kenntnisse erlangen können oder inwieweit bisherige Qualifikationen anerkannt werden, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung:
Details
Voraussetzungen für unsere Zuständigkeit:
Ihr Wohnsitz bzw. Geschäftssitz befindet sich im Landkreis Marburg- Biedenkopf
Verfahrensablauf:
Bei Interesse können Sie das Anforderungsprofil für rechtlich eingesetzte Betreuer schriftlich, telefonisch oder persönlich bei uns anfordern
Für persönliche Beratungen ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Erforderliche Unterlagen nach § 23 BtOG
- Formloser Antrag auf Registrierung
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
- Sachkundenachweis
Alle für die Registrierung erforderlichen Informationen sind im Merkblatt Betreuungen ab 1. Januar 2023 zusammengefasst.