Gemäß Trinkwasserverordnung überwacht das Gesundheitsamt unter anderem die Gewinnungs- und Verteilungsanlagen von zentralen und dezentralen kleinen Wasserwerken, von Kleinanlagen zur Eigenversorgung sowie von mobilen, ständigen und zeitweisen Wasserverteilungsanlagen.
Weitere Aufgaben sind die regelmäßige Überwachung von Schwimmbädern und Badeseen.
Themen
Letzte Änderung: 11.7.2025