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Trinkwasser/Badegewässer

Das Aufgabengebiet umfasst die Überwachung der Bereiche Trinkwasser, Badegewässer und Schwimmbäder.

Gemäß Trinkwasserverordnung obliegt dem Gesundheitsamt unter anderem die Überwachung der Gewinnungs- und Verteilungsanlagen von zentralen und dezentralen kleinen Wasserwerken, von Kleinanlagen zur Eigenversorgung sowie von mobilen, ständigen und zeitweisen Wasserverteilungsanlagen.

Weitere Aufgaben sind die regelmäßige Überwachung von Schwimmbädern und Badeseen.

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