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Als Großanlagen gelten gemäß § 3 Nr. 12 Trinkwasserverordnung alle Anlagen
- mit Speicher-Trinkwasser-Erwärmern oder zentralen Durchfluss-Trinkwassererwärmern mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern
- und/oder mehr als 3 Litern in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang am Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle.
Hinweis: Eine eventuelle Zirkulationsleitung wird hierbei n
icht berücksichtigt.
Wasservolumen
Gemäß nachfolgender Tabelle kann auf Basis der Länge und des Innendurchmessers des Warmwasserstrangs auf das darin enthaltene Wasservolumen geschlossen werden:
Innendurchmesser | ungefähre Stranglänge mit 3 Liter Inhalt |
10 mm | 38 Meter |
½ Zoll (DN 13 mm) | 23 Meter |
15 mm | 17 Meter |
¾ Zoll (DN 19 mm) | 11 Meter |
20 mm | 10 Meter |
25 mm | 6 Meter |
30 mm | 4 Meter |
Allgemeine Hinweise
Es wird empfohlen, die Trinkwasser-Installation mit den Anlagen zur Trinkwassererwärmung entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik durch einen Fachbetrieb prüfen und einstellen zu lassen.
Als Untersuchungsstellen der Wasserproben kommen nur Laboratorien in Frage, die von den obersten Landesbehörden oder einer von ihr beauftragten Stelle dafür zugelassen und in einer speziellen Liste bekannt gemacht sind. Eine solche Liste hessischer Labore ist auf der Website des Regierungspräsidiums Gießen (www.rp-giessen.hessen.de (Öffnet in einem neuen Tab)) hinterlegt und dort unter dem Suchbegriff „Hessische Legionellenliste“ → „Unabhängige Stelle“ abrufbar.
Probenahmestellen
Gemäß § 14b der Trinkwasserverordnung ist bei gleichzeitigem Vorhandensein einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung und einer Duschanlage eine sogenannte "systemische Untersuchung" der Trinkwasser-Installation auf Legionellen vorgesehen. Verantwortlich hierfür ist der Eigentümer der Wasserversorgungsanlage. Die systemische Untersuchung wird an folgenden Entnahmestellen vorgenommen:
- eine Probe am Ablauf des Trinkwassererwärmers*
- eine Probe aus der Zirkulationsleitung vor dem Wiedereintritt in den Trinkwassererwärmer* und
- eine Probe an dem vom Trinkwassererwärmer am weitesten entfernt liegenden Wasserhahn der Stockwerksverteilung jedes Warmwasser-Steigstranges
*Die Hähne für die Entnahme dieser Proben müssen in der Regel nachgerüstet werden.
Die Probennahmestellen sollten mit einem gut zugänglichen und abflammbaren Entnahmehahnausgestattet sein (Kugelhähne und Entleerungshähne sind ungeeignet).
Weitergehende Informationen zur Trinkwasserverordnung, zur Legionellen-Problematik und zur Probennahme finden Sie im Internetangebot des Umweltbundesamtes (www.umweltbundesamt.de (Öffnet in einem neuen Tab)) und des Deutschen Vereins
des Gas- und Wasserfaches e.V. (www.dvgw.de (Öffnet in einem neuen Tab)).