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Trinkwasseranlagen auf Volksfesten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen

Bei Veranstaltungen unter freiem Himmel erfolgt die Trinkwasserversorgung üblicherweise über Hydranten und mobile Schlauchleitungen. Durch die Verwendung ungeeigneter Installationen kann es zum Eintrag und zur Vermehrung von Krankheitserregern und somit zu einer Gesundheitsgefährdung kommen.

Die gesetzlichen Grundlagen und die allgemein anerkannten Regeln der Technik enthalten Vorgaben über die Art, den Umstand, die Verantwortlichkeiten und die technischen Voraussetzungen zur Umsetzung einer einwandfreien Trinkwasserversorgung.

Hierunter fallen:

  • die fachgerecht Erstellung der Anlage
  • die ausschließliche Verwendung zugelassener Materialien
  • der ordnungsgemäße Betrieb

Technische Vorgaben zur Erstellung der Versorgungsanlage

  • Versorgung nur aus kontrollierten Trinkwasseranlagen (keine Gieß- oder Brauchwasseranlagen o. ä.)
  • Anschluss an den Hydranten nur über die vom örtlich zuständigen Versorgungsunternehmen zur Verfügung gestellten Standrohre
  • Weiterführende Anschlussteile (z.B. Rohre, Schläuche und Armaturen) so verlegen und absichern, dass keine schädlichen Einwirkungen auf die Trinkwasserqualität (z.B. durch Temperaturerhöhung, stagnierendes Wasser, Rücksaugen, Rückdrücken usw.) an der Trinkwasserentnahmestelle entstehen können.

Die Materialien müssen für die Trinkwasserversorgung zugelassen sein.

  • Möglichst kurze und unmittelbare Verbindungen zwischen Standrohr bzw. Unterverteiler und Benutzer
  • Leitungs- und Schlauchquerschnitte möglichst klein wählen
  • Einbau einer zugelassenen und funktionsfähigen Absicherung (z.B. Rückflussverhinderer, Rohrtrenner) und Kontrolle der sicheren Funktion durch Inspektion und Wartung. Hierdurch Sicherstellung, dass dem Versorgungsnetz entnommenes Trinkwasser weder zurückgesaugt wird, noch zurückfließen kann.
  • Alle weiteren Anschlussteile (z.B. ausgehend vom Verteiler) sind auf gleiche Weise wie vorher beschrieben abzusichern, um eine Beeinträchtigung der Trinkwasserentnahmestellen untereinander auszuschließen.
  • Anschlussleitung und angeschlossene Anlagenteile müssen für einen Druck von mindestens 10 bar ausgelegt sein.

Gesetzliche Grundlagen

Die wichtigsten Grundlagen für Wasser für den menschlichen Gebrauch und Wasser für Lebensmittelbetriebe sind:

  • Trinkwasserverordnung
  • Infektionsschutzgesetz
  • EU-Verordnung 852/2004 über Lebensmittelhygiene
  • Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser
  • Technische Regeln, insbesondere • DIN 1988 • DIN 2001, EN 1717
  • DVGW-Arbeitsblätter

Diese bundes- und teilweise EU-einheitlichen Vorschriften haben auch bei nicht ortsfesten Versorgungsanlagen auf Volksfesten, Messen u. ä. Uneingeschränkte Gültigkeit überall dort, wo Wasser zum Trinken, zur Zubereitung von Speisen u. Getränken, zur Hände und Körperreinigung und zum Geschirrspülen verwendet wird. Trinkwasser für die o.g. Zwecke muss den mikrobiologischen und chemischen Anforderungen der Trinkwasserverordnung entsprechen. Um dies zu gewährleisten, sind an allen Trinkwasser- Entnahmestellen die hier aufgeführten hygienischen und technischen Vorgaben einzuhalten.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Gesundheit.

Beschriftung und Bezeichnung

Die verwendeten Materialien (z.B. Schläuche, Rohre, Armaturen usw.) müssen für den Einsatz im Bereich Trinkwasser und Lebensmittel zugelassen und zertifiziert sein.

Zugelassene Materialien und Produkte haben keine Rückwirkungen auf das Trinkwasser und sind im Fachhandel erhältlich.

Schläuche müssen den KTW-Empfehlungen des Umweltbundesamtes und dem DVGW-Arbeitsblatt W 270 entsprechen (Prüfungszeugnis). Garten- und Druckschläuche (auch transparent) sind hierfür nicht zugelassen. Schläuche und Anschlusskupplungen müssen als Trinkwasserleitung gekennzeichnet sein, um eine Verwechslung mit Abwasserleitungen auszuschließen.

Rohre und Armaturen müssen mit einer DIN/DVGW-Registrierungsnummer gekennzeichnet sein (Beschriftungsbeispiele links). Das Ablegen von Kupplungen, Armaturen und Verbindungsstücken auf dem Erdboden ist zu vermeiden (Ablagen schaffen).

Die Entnahmestelle für Trinkwasser beim Verbraucher muss entweder durch einen freien Auslauf (Entnahmestelle muss mind. 2 cm über dem höchstmöglichen Schmutzwasserspiegel liegen) oder bei fest angeschlossenen Geräten durch Rohrbelüfter und Rückflussverhinderer abgesichert werden.

Bei Missachtung dieser Vorgabe ist ein Rücksaugen in die Anschlussleitung und somit die gesundheitliche Gefährdung Dritter möglich.

Betrieb einer mobilen Versorgungsanlage

Der Benutzer einer Trinkwasserentnahmestelle ist für den ordnungsgemäßen Betrieb verantwortlich, hat darauf eigenständig zu achten und Beeinträchtigungen umgehend zu beseitigen.

Vor Gebrauch und nach längerem Stillstand ist die Trinkwasserleitung gründlich zu spülen (mind. 5 Minuten bei max. Wasserdruck, ggf. Desinfektion mit zugelassenen Mitteln). Schläuche, Anschlusskupplungen, Rohrleitungen, Armaturen usw. sind sauber zu halten und dürfen nur zur Trinkwasserversorgung genutzt werden.

Nach Gebrauch und Demontage sind die Einzelteile zu spülen, ggf. zu desinfizieren, zu entleeren und zu trocknen, mit Blindkupplungen oder Stopfen zu verschließen und hygienisch einwandfrei zu lagern.

Achtung

Die Nichtbeachtung dieser Auflagen kann behördliche Anordnungen und kostenpflichtige Untersuchungen zur Folge haben! Bei einer Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität werden Maßnahmen durch die zuständigen Behörden eingeleitet – die Kosten zur Behebung sind vom Verursacher zu tragen.

Die Kontrolle und Überwachung der vorgenannten Anlagen obliegt dem Gesundheitsamt. Der Fachbereich Gesundheit Marburg-Biedenkopf behält sich vor, Kontrolluntersuchungen durchzuführen oder durchführen zu lassen.

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