* Errichtung von Anlagen Genehmigung
* Für die Errichtung, Aufstellung, Anbringung und Änderung sowie Nutzungsänderung, der Abbruch und die Beseitigung von (baulichen) Anlagen oder von Teilen
* Für Sonderbau (z.B. Hochhäuser) wird die Baugenehmigung im herkömmlichen Baugenehmigungsverfahren erteilt.
* Beantragung: Bauantrag zusammen mit den dazugehörigen erforderlichen Unterlagen digital im Bauportal oder analog einreichen.
* Baubeginn erst nachdem die Baugenehmigung erteilt wurde
* Ein Baustellenschild muss vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sein.
* Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach der Erteilung der Genehmigung mit der Bauausführung begonnen wurde oder wenn die Bauausführung nach diesem Zeitraum ein Jahr unterbrochen worden ist.
* Die Frist kann mit einem schriftlichen Antrag um jeweils bis zu 2 Jahre verlängert werden.
* Zuständig: untere Bauaufsichtsbehörde.
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