Beschreibung
Beschreibung
Die Bodenrichtwerte sind die durchschnittlichen Lagewerte des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Sie sind bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Der Bodenrichtwert bezieht sich immer auf ein unbebautes Grundstück.
In bebauten Gebieten beinhalten die Bodenrichtwerte nur den Wert, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.
Bodenrichtwerte werden in der Regel für verschiedene Nutzungsarten bestimmt, z. B.:
- Wohnbauflächen
- gemischte Bauflächen
- gewerbliche Bauflächen
- landwirtschaftliche Flächen
Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen auf der Grundlage ihrer Kaufpreissammlung mindestens alle zwei Jahre ermittelt und beschlossen.
Details
Dokumente
keine
Gebühren
Die Online-Recherche der Bodenrichtwerte in BORIS Hessen ist kostenfrei.
Für alle übrigen Ausgaben aus dem BORIS werden Gebühren nach der Hessischen Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches (DVO-BauGB) erhoben.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
- Bei Erteilung von schriftlichen Auskünften oder Auszügen können Sie – je nach Umfang Ihres Antrags – grundsätzlich von einer Bearbeitungsdauer von 10 bis 14 Tagen ausgehen.
- Bei der selbständigen Anfertigung standardisierter Auskünfte für Bauflächen sowie der Einsichtnahme in die Bodenrichtwerte über das Internet entfallen die Bearbeitungszeiten. Sie erhalten sofort die gewünschten Informationen.
Kontakt
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Fachdienst Bauen |