Beschreibung
Beschreibung
Für die Errichtung, Aufstellung, Anbringung und Änderung sowie Nutzungsänderung, der Abbruch und die Beseitigung von (baulichen) Anlagen oder von Teilen benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung.
Für einen Sonderbau (z.B. Hochhäuser) wird die Baugenehmigung im herkömmlichen Baugenehmigungsverfahren erteilt.
Für sonstige genehmigungspflichtige Bauvorhaben wird die Baugenehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens erteilt.
Beantragen können Sie die Baugenehmigung, indem Sie einen Bauantrag zusammen mit den dazugehörigen erforderlichen Unterlagen digital im Bauportal einreichen.
Sie dürfen erst mit dem Bau beginnen, nachdem Sie die Baugenehmigung erhalten haben.
Das Baustellenschild muss vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sein.
Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von 3 Jahren nach der Erteilung der Genehmigung mit der Bauausführung beginnen oder wenn die Bauausführung nach diesem Zeitraum ein Jahr unterbrochen worden ist. Die Frist kann mit einem schriftlichen Antrag um jeweils bis zu 2 Jahre verlängert werden.
Details
Dokumente
Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und Vordrucken erhalten sie unter dem beigefügtem Link zu Bauvorlagen.
Gebühren
Die Höhe der Gebühren richtet sich, außer beim Abbruch, nach den Rohbaukosten der baulichen Anlage. Die jeweiligen Kommunen können durch Satzung abweichende Gebühren vom Gebührenverzeichnis der Verwaltungskostenordnung festsetzen. Wenden Sie sich hierzu an die für Sie zuständige Bauaufsichtsbehörde.
Rechtsgrundlage
- § 2 Hessische Bauordnung (HBO): Begriffe (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 57 Hessische Bauordnung (HBO): Entwurfsverfasserin, Entwurfsverfasser, Bauvorlageberechtigung (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 66 Hessische Bauordnung (HBO): Baugenehmigungsverfahren (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 69 Hessische Bauordnung (HBO): Bauantrag, Bauvorlagen (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 71 Hessische Bauordnung (HBO): Beteiligung der Nachbarschaft (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 75 Hessische Bauordnung (HBO): Baubeginn (Öffnet in einem neuen Tab)
Fristen
Eine erteilte Baugenehmigung ist 3 Jahre gültig. Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmigung vor Fristablauf schriftlich beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als ein Jahr unterbrochen worden sind.
Bearbeitungsdauer
Die Dauer des Verfahrens hängt vom Einzelfall ab, insbesondere davon, welche Stellen beteiligt werden müssen und ob alle erforderlichen Unterlagen vollständig sind.
Kontakt
Name |
---|
Fachdienst Bauen |
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Hinweis | Funktion | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|---|
Frau Sabine Blaufuß | Ort: Wohratal | Technische Sachbearbeitung (Bauaufsicht) | 06421 4051705 | |
Herr Markus Dierks | Orte: Cölbe, Münchhausen, Rauschenberg, Wetter | 06421 4051389 | ||
Frau Sabrina Kattenborn | Orte: Angelburg, Bad Endbach, Biedenkopf, Breidenbach, Steffenberg | Technische Sachbearbeitung (Bauaufsicht) | 06421 4051487 | |
Herr Andree Reiers | Orte: Ebsdorfergrund, Fronhausen, Weimar | 06421 4051328 | ||
Herr Frank Schmidt | Orte: Breidenbach, Kirchhain, Neustadt | Technische Sachbearbeitung (Bauaufsicht) | 06421 4051483 | |
Frau Marion Siebert | Orte: Amöneburg, Stadtallendorf | Technische Sachbearbeitung (Bauaufsicht) | 06421 4051463 | |
Mirella Joanna Skitschak | Orte: Dautphetal, Gladenbach, Lahntal, Lohra | 06421 4051549 |