Beschreibung
Beschreibung
- Erteilung einer Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist.
- Erforderliche Voraussetzung für das Grundbuchamt der Liegenschaft, um das Teileigentum zu begründen.
Details
Dokumente
- Lageplan (Liegenschaftskarte, inklusive aller Anlagen und Gebäude)
- Grundbuchauszug (möglichst aktuell)
- Aufteilungsplan (aus ihm muss die Abgeschlossenheit ersichtlich werden)
- Grundriss- und Ansichtsplan (dient ebenfalls der Erkennbarkeit der Abgeschlossenheit)
Gebühren
Nach Landesrecht kann für die Ausstellung der Abgeschlossenheitsbescheinigung eine Gebühr erhoben werden.
Fristen
- keine normierten Fristen über das allgemeine Verfahrensrecht hinaus
- durch die Genehmigungsbehörden können individuelle Fristen für die Nachreichung fehlender Unterlagen gesetzt werden
Bearbeitungsdauer
2 - 5 Wochen nach Vorlage der vollständigen Unterlagen
Kontakt
Name |
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Fachdienst Bauen |
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Hinweis | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Herr Giray Öztürk | Städte und Gemeinden im Landkreis Marburg-Biedenkopf (ausgenommen Stadt Marburg) | 06421 4051454 |