Beschreibung
Beschreibung
Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen seit einer zum 19.05.2013 in Kraft getretenen gesetzlichen Neuregelung die elterliche Sorge gemeinsam zu, wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (sogenannte Sorgeerklärungen), wenn sie einander heiraten oder soweit ihnen das Familiengericht die elterliche Sorge gemeinsam überträgt. Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge.
Es sind damit im Wesentlichen die folgenden Fallgestaltungen denkbar, die zu einem gemeinsamen Sorgerecht der nicht miteinander verheirateten Eltern führen:
- Nach der Geburt des Kindes heiraten die Mutter und der Vater, der seine Vaterschaft zuvor anerkannt hat.
- Die Mutter und der Vater erklären beim Jugendamt ihr Einverständnis zur gemeinsamen Sorge. Mutter und Vater haben damit das gemeinsame Sorgerecht.
- Erklärt ein Elternteil sein Einverständnis nicht, kann der andere Elternteil versuchen, beim Jugendamt eine Einigung zu erreichen. Gelingt dies nicht oder hält er diesen Weg nicht für erfolgversprechend, kann er direkt einen Sorgerechtsantrag beim Familiengericht stellen. Dieses entscheidet darüber, ob es bei der Alleinsorge der Mutter bleibt oder ob das Sorgerecht auch auf den Vater mit übertragen wird.
Im letztgenannten Fall ist also die Durchführung eines familiengerichtlichen Verfahrens erforderlich.
Details
Gebühren
Für das gerichtliche Verfahren fallen Gerichtsgebühren, bei Einschaltung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts auch Rechtsanwaltsgebühren, an, welche sich nach dem Verfahrenswert richten.
Rechtsgrundlage
- §§ 1626a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern; Sorgeerklärungen (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 1671 BGB - Übertragung der Alleinsorge bei Getrenntleben der Eltern (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 155 a Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) (Öffnet in einem neuen Tab)
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Funktion | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Frau Nicole Bach | Beistandschaft | 06461 793166 | |
Herr Harald Heuser | Beistandschaft | 06421 4051361 | |
Frau Laura Pleininger | Vormundschaft | 06461 793200 | |
Herr Mathias Richter | Vormundschaft | 06421 4051362 | |
Herr Dieter Wagner | Beistandschaft | 06421 4051372 |