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Vaterschaftsanerkennung

Wenn Sie eine Erklärung abgeben möchten, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie eine Zustimmungserklärung der Mutter, so kann dieses von Standesbeamt*innen in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und vor Notaren öffentlich beurkundet werden.

Die Anerkennung der Vaterschaft muss in urkundlicher Form abgegeben werden. Die Vaterschaft kann schon vor der Geburt anerkannt werden. Die notwendige Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung ist ebenfalls in Form einer Urkunde zu erklären.

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