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Vaterschaftsanerkennung

* Die Anerkennung der Vaterschaft wird in öffentlicher Form beurkundet.
* Zuständig ist jedes Standesamt, Jugendämter und Notare
* Eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft kann erfolgen, wenn keine Vaterschaft eines anderen Mannes zu diesem Kind besteht.
* Die Anerkennung der Vaterschaft ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich.

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