Benötigte Unterlagen
Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Beantragung
- Code für biometrisches Lichtbild
- Meldebescheinigung
- Aktueller Nationalpass
- Aktueller Nachweis über Krankenversicherungsschutz
- Arbeitsvertrag
- Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate oder Einkommensbescheinigung für Selbstständige (Öffnet in einem neuen Tab)
- Mietvertrag
- Renten-Versicherungsverlauf der deutschen Rentenversicherung (nicht bei Familienangehörigen von Deutschen oder Kindern/Jugendlichen)
- B1-Sprachzertifikat
- Zertifikat über den Test: Leben in Deutschland
Wichtig: Sie müssen alle Unterlagen als PDF-Datei haben. Nur dann können Sie die Unterlagen digital mit dem Online-Antrag einreichen.
Bitte achten Sie beim Einscannen darauf: Unterlagen mit mehreren Seiten müssen in der richtigen Reihenfolge eingescannt werden. Das gilt zum Beispiel für einen Arbeitsvertrag.
Wenn Sie später noch Unterlagen nachreichen müssen, schicken Sie diese bitte ebenfalls per E-Mail an die zuständige Sachbearbeitung.
Verwaltungsgebühren
Diese Verwaltungsgebühren sind bei der Vorsprache zu zahlen
| Leistung | Verwaltungsgebühr |
|---|---|
| Erstmalige Erteilung eines Niederlassungserlaubnis | 113,00 € |
| Übertragung der Niederlassungserlaubnis | 67,00 € |
Ablauf nach Antragstellung
Das passiert nachdem Sie den Antrag gestellt haben
- Eingang Ihres Antrags
Sobald Ihr ONLINE-ANTRAG bei der Ausländerbehörde eingegangen ist, wird dieser der zuständigen Sachbearbeitung vorgelegt und die Prüfung beginnt. - Prüfung Ihres Antrages
Die Prüfung Ihres Antrages auf die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis ist ein langwieriger Prozess. Die Prüfung der Anträge erfolgt individuell, weswegen keine Angaben zur Bearbeitungsdauer gemacht werden können. Bitte sorgen Sie dafür, dass alle erforderlichen Unterlagen von Ihrer Seite aus vollständig eingereicht werden und das Sie in Ihrem Antrag eine E-Mail Adresse für eventuelle Rückfragen der Ausländerbehörde hinterlegt haben. - Termin bei der Ausländerbehörde
Sie bekommen einen Termin bei der Ausländerbehörde. Sie müssen keinen Termin selbst buchen. Sie bekommen eine Einladung per Brief/E-Mail oder werden von Ihrer zuständigen Sachbearbeitung angerufen.
- Abholen Ihres Aufenthaltstitels
Danach wird Ihr Aufenthaltstitel hergestellt. Das dauert etwa 5 Wochen. Danach bekommen Sie eine E-Mail mit einem Termin. An diesem Termin können Sie Ihren Aufenthaltstitel abholen.
Wie ist der Ablauf bei der nächsten Verlängerung meiner Niederlassungserlaubnis?
Etwa 3 Monate bevor Ihre Niederlassungserlaubnis abläuft, bekommen Sie einen Brief von der Ausländerbehörde.
In dem Brief steht:
- Sie sollen den Übertrag Ihrer Niederlassungserlaubnis beantragen
- welche Unterlagen Sie dafür brauchen
Die Ausländerbehörde geht davon aus, dass Sie Ihre Niederlassungserlaubnis übertragen möchten.
Wenn Sie eine andere Niederlassungserlaubnis möchten, müssen Sie sich auf der Internetseite der Ausländerbehörde informieren.
Dort steht, wer den Niederlassungserlaubnis bekommen kann und welche Unterlagen Sie brauchen.
Mein Aufenthaltstitel läuft ab bevor mein Antrag auf die Erteilung der Niederlassungserlaubnis genehmigt wurde. Was bekomme ich für die Übergangszeit?
Sollte Ihr Aufenthaltstitel ablaufen, bevor Sie Ihren Niederlassungserlaubnis bekommen haben, müssen Sie bei der Ausländerbehörde vorbeikommen, um eine Fiktionsbescheinigung zu erhalten.
Wenn Ihr Aufenthaltstitel abläuft, bevor Sie einen neuen bekommen, brauchen Sie eine Fiktionsbescheinigung.
Wenn die Ausländerbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Standort Biedenkopf, für Sie zuständig ist, müssen Sie 3 Tage vor dem Ablauf Ihres Aufenthaltstitels persönlich zur Ausländerbehörde gehen. Dafür benötigen Sie keinen Termin.
Wenn der Standort Marburg des Landkreises Marburg-Biedenkopf für Sie zuständig ist, können Sie am Freitag vor dem Ablauf Ihres Aufenthaltstitels zur Sprechstunde gehen. Auch dafür benötigen Sie keinen Termin. Dort können Sie eine Fiktionsbescheinigung bekommen.
Wichtig: Gemeint ist der Standort Marburg des Landkreises Marburg-Biedenkopf. Es ist nicht die Ausländerbehörde der Stadt Marburg.
Die Fiktionsbescheinigung zeigt: Sie dürfen bis zur Entscheidung in Deutschland bleiben.
Sie müssen die Fiktionsbescheinigung immer zusammen mit Ihrem alten Dokument dabei haben.
Sollten Sie bereits eine Niederlassungserlaubnis haben und diese erneuern wollen, erhalten Sie keine Fiktionsbescheinigung.
Nähere Informationen zur Fiktionsbescheinigung erhalten Sie hier.