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Fiktions-Bescheinigung

Dieses Aufenthaltsdokument wird Ihnen von der Ausländerbehörde ausgestellt, wenn Sie einen Aufenthaltstitel beantragt haben, aber entweder Ihr aktueller Aufenthaltstitel noch während der Prüfung Ihres Antrags abläuft oder Sie noch keinen Aufenthaltstitel besitzen.

Definition

Was genau ist eine Fiktionsbescheinigung?

Eine Fiktionsbescheinigung ist ein Dokument der Ausländerbehörde.

Sie bestätigt: Sie dürfen in Deutschland bleiben, bis über Ihren Antrag entschieden wurde.

Das gilt auch, wenn Ihr bisheriger Aufenthaltstitel in dieser Zeit abläuft.

Es gibt zwei Arten:

Fortbestandsfiktion:
Sie haben bereits einen Aufenthaltstitel und stellen rechtzeitig einen neuen Antrag. Rechtzeitig bedeutet: Sie stellen den Antrag, bevor Ihr Aufenthaltstitel abläuft. Dann gilt Ihr alter Aufenthaltstitel weiter, bis die Behörde entscheidet.

In dieser Zeit dürfen Sie zum Beispiel arbeiten, zur Schule gehen, in Ihrer Wohnung bleiben oder zum Arzt gehen.
Die Fiktionsbescheinigung zeigt diese Rechte.

Erlaubnisfiktion:
Sie beantragen zum ersten Mal eine Aufenthaltserlaubnis. Dann dürfen Sie bis zur Entscheidung in Deutschland bleiben. Auch hier bestätigt die Fiktionsbescheinigung dieses Recht.


Voraussetzungen

Unter welchen Bedingungen wird mir eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt?

Fortbestands-Fiktion:

Sie bekommen diese Fiktionsbescheinigung nur, wenn:

  • Sie einen neuen Antrag gestellt haben oder
  • Sie Ihren Aufenthalt verlängern wollen

Nur der Ablauf Ihres Aufenthaltstitels reicht nicht aus.

Sie sollen in der Woche zur Behörde kommen, in der Ihr Titel abläuft

Erlaubnis-Fiktion:

Sie bekommen diese Fiktionsbescheinigung nur, wenn:

  • die Ausländerbehörde Ihren Antrag annimmt und prüft
  • Sie bereits einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis gestellt haben 

Verwaltungsgebühren

Leistung Verwaltungsgebühr
Ausstellung und Verlängerung der Fiktionsbescheinigung 13,00 €

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