Definition
Was genau ist eine Fiktionsbescheinigung?
Eine Fiktionsbescheinigung ist ein Aufenthaltsdokument, das Ihnen bestätigt, dass Sie weiter in Deutschland bleiben dürfen, auch wenn Ihr bisheriger Aufenthaltstitel eigentlich abgelaufen ist, weil Ihr neuer Antrag noch geprüft wird.
Im Mittelpunkt steht dabei die Fortbestandsfiktion:
Wenn Sie rechtzeitig einen neuen Aufenthaltstitel beantragen – also bevor Ihr alter Aufenthaltstitel seine Gültigkeit verliert –, gilt Ihr alter Aufenthaltstitel so, als wäre er weiterhin gültig, bis die Behörde eine Entscheidung trifft. In dieser Zeit dürfen Sie alles wie gewohnt weitermachen: zur Schule gehen, arbeiten, in Ihrer Wohnung leben, zum Arzt gehen und vieles mehr. Die Fiktionsbescheinigung ist der Nachweis, den Sie dafür brauchen.
Außerdem gibt es noch die Erlaubnisfiktion:
Wenn Sie zum ersten Mal einen Aufenthaltstitel beantragen, dürfen Sie vorübergehend im Land bleiben, bis entschieden wurde – auch wenn Sie vorher noch keinen Aufenthaltstitel hatten.
Voraussetzungen
Unter welchen Bedingungen wird mir eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt?
Für das Ausstellen einer Fortbestands-Fiktion müssen die 2 folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie müssen bereits einen Antrag auf die Erteilung oder die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels (Öffnet in einem neuen Tab) gestellt haben. Der einfache Fakt, dass Ihr Aufenthaltstitel abläuft berechtigt Sie nicht dazu eine Fiktionsbescheinigung zu erhalten.
- Sprechen Sie bitte erst in der Woche für die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung vor, in der Ihr Aufenthaltstitel seine Gültigkeit verliert. Nicht eine oder mehrere Wochen früher oder später.
Bitte beachten Sie außerdem, dass Fiktionsbescheinigungen am Standort Marburg nur Freitags ausgestellt und verlängert werden können.
Für das Ausstellen einer Erlaubnis-Fiktion müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Ausländerbehörde erkennt Ihren Antrag für die Prüfung an
- Sie müssen bereits einen Antrag auf die Erteilung oder die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels (Öffnet in einem neuen Tab) gestellt haben.
- Sie müssen die Geburtsurkunde für Ihr vor im Bundesgebiet Neugeborenes vorlegen und gegenüber der Ausländerbehörde bestätigen, dass Sie keinen Asylantrag für Ihr Kind stellen möchten (nur bei im Bundesgebiet geborenen ausländischen Kindern)
Verwaltungsgebühren
| Leistung | Verwaltungsgebühr |
|---|---|
| Ausstellung und Verlängerung der Fiktionsbescheinigung | 13,00 € |