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Niederlassungserlaubnis für Selbstständige

Dieser Aufenthaltstitel ist für selbstständige Personen welche einer selbständigen Tätigkeit nachgehen die aufgrund ihres Erfolgs und ihrer Dauer eine weitere nachhaltige Entwicklung der Geschäftstätigkeit erwarten lässt

Benötigte Unterlagen

Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Beantragung

Sie müssen alle Unterlagen als PDF zur Verfügung haben, damit diese digital mit dem ONLINE-ANTRAG eingereicht werden können. Sollten Sie Unterlagen nachreichen müssen, schicken Sie diese bitte ebenfalls per E-Mail an die zuständige Sachbearbeitung.


Verwaltungsgebühren

Diese Verwaltungsgebühren sind bei der Vorsprache zu zahlen

Leistung Verwaltungsgebühr
Erstmalige Erteilung eines Niederlassungserlaubnis 113,00 €
Übertragung der Niederlassungserlaubnis 67,00 €

Ablauf nach Antragstellung

Das passiert nachdem Sie den Antrag gestellt haben

  1. Eingang Ihres Antrags
    Sobald Ihr ONLINE-ANTRAG bei der Ausländerbehörde eingegangen ist, wird dieser der zuständigen Sachbearbeitung vorgelegt und die Prüfung beginnt.

  2. Prüfung Ihres Antrages
    Die Prüfung Ihres Antrages auf die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis ist ein langwieriger Prozess. Die Prüfung der Anträge erfolgt individuell, weswegen keine Angaben zur Bearbeitungsdauer gemacht werden können. Bitte sorgen Sie dafür, dass alle erforderlichen Unterlagen von Ihrer Seite aus vollständig eingereicht werden und das Sie in Ihrem Antrag eine E-Mail Adresse für eventuelle Rückfragen der Ausländerbehörde hinterlegt haben.

  3. Termin bei der Ausländerbehörde
    Sie müssen Sich selber keinen Termin bei der Ausländerbehörde buchen. Nachdem die Prüfung Ihres Antrags erfolgreich abgeschlossen wurde, erhalten Sie einen Brief darüber, wann Ihr Termin stattfindet.
    An dem Tag Ihres Termins wird Ihr Lichtbild registriert und Ihre Fingerabdrücke aufgenommen. 
     
  4. Abholen Ihres Aufenthaltstitels
    Nach Ihrem Termin wird der Aufenthaltstitel bei der Bundesdruckerei bestellt. Nach ca. 5 Wochen wird Ihr Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde angeliefert. Sie erhalten dann eine E-Mail mit einem Termin, wann Sie den Aufenthaltstitel abholen können.


Wie ist der Ablauf bei der nächsten Verlängerung meines Aufenthaltstitels?
Bei der Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels erhalten Sie 3 Monate vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels ein Schreiben der Ausländerbehörde. Das Schreiben ist eine Erinnerung zur Antragsstellung und enthält Informationen darüber, welche Unterlagen Sie bei der Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels einreichen müssen.
Sollten Sie aber einen anderen Aufenthaltstitel beantragen wollen, informieren Sie sich bitte wieder auf der Webseite der Ausländerbehörde über die Erteilungsvoraussetzungen und benötigten Unterlagen.

Mein Aufenthaltstitel läuft ab bevor mein Antrag auf die Erteilung der Niederlassungserlaubnis genehmigt wurde. Was bekomme ich für die Übergangszeit?
Sollte Ihr Aufenthaltstitel ablaufen bevor Sie Ihren Niederlassungserlaubnis bekommen haben, müssen Sie bei der Ausländerbehörde vorbeikommen um eine Fiktionsbescheinigung zu erhalten.

Kommen Sie dafür drei Tage vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde vorbei. Die Fiktionsbescheinigung verlängert die Gültigkeit Ihres Aufenthaltstitels, weswegen Sie die beiden Dokumente immer zusammen bei sich haben müssen.

Sollten Sie bereits eine Niederlassungserlaubnis haben und diese erneuern wollen, erhalten Sie keine Fiktionsbescheinigung.

Nähre Informationen zur Fiktionsbescheinigung erhalten Sie hier.


ONLINE-ANTRAG

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