Der Landkreis unterstützt den Bau, die Erweiterung und Modernisierung von Sportstätten sowie die Beschaffung von Sportstättenpflegegeräten im Rahmen verschiedener Förderprogramme. Vom Landkreis gefördert werden jene Sportvereine, die Mitglied des Landessportbundes Hessen (lsbh) oder einer der ihm angeschlossenen Sportverbände sind. Eine Förderung von Vereinen, die nicht dem lsbh angehören, ist ebenfalls möglich, sofern diese nachweislich überwiegend sportliche Aktivitäten ausüben bzw. sportliche Angebote anbieten und ihre Arbeit im Einklang mit den sportpolitischen Leitlinien des Landkreises steht.
Die Höhe des Kreiszuschusses bei Infrastrukturmaßnahmen beträgt bis zu 10 Prozent der anerkannten, zuwendungsfähigen Gesamtkosten einschließlich der beantragten Eigenleistungen. Bei der Sportstättenförderung ist die Förderhöchstgrenze auf maximal 150.000 Euro festgesetzt. Anträge von Vereinen aus der Universitätsstadt Marburg können vom Landkreis Marburg-Biedenkopf nach den Sportförderrichtlinien zusätzlich zur Förderung durch die Stadt Marburg mit dem hälftigen Zuschuss gefördert werden.
Der Landkreis Marburg-Biedenkopf fördert auch Maßnahmen, zu denen Landesmittel nicht gewährt werden.