Sport- und Fitnessgeräte
Der Landkreis fördert die Ausstattung mit Sport- und Fitnessgeräten, um einen wirkungsvollen Sportbetrieb zu gewährleisten. Gefördert wird die Beschaffung von Sport- und Fitnessgeräten, die außerhalb des Schulsportes genutzt werden und deren Lebensdauer bei normaler Abnutzung mindestens drei Jahre beträgt.
Der Zuschuss beträgt bis zu 25 Prozent der förderungsfähigen Kosten, jedoch höchstens 2.500 Euro.
Bei größeren Anschaffungen wird ein Antrag auf Förderung über das Landesprogramm Weiterführung der Vereinsarbeit empfohlen. Bei Anträgen, die auch an das Land Hessen gerichtet sind, beträgt der Zuschuss bis zu 10 Prozent der förderungsfähigen Kosten.
Aus- und Weiterbildung von qualifizierten Übungsleitenden, Trainerinnen und Trainern sowie Spielleitenden
Für die Aus- und Weiterbildung von qualifizierten und geprüften Übungsleitenden, Trainerinnen und Trainern sowie Spielleitenden der Sportvereine können Zuschüsse gewährt werden. Der Antrag ist vom jeweiligen Verein zu stellen.
Die Höhe des Zuschusses für die Aus- und Weiterbildung beträgt bis zu 25 Prozent der anteiligen Kosten, jedoch höchstens 400 Euro pro Person. Der Zuschuss wird nach der Aus- bzw. Weiterbildung bewilligt und ausgezahlt.
Übungsleitenden-Zuschuss
Ziel der Förderung und Gegenstand der Bezuschussung ist der entgeltliche Einsatz von ausgebildeten Übungsleitenden zur Durchführung von regelmäßigen Übungsstunden in den (zum Landessportbund Hessen gehörenden) Vereinen des Landkreises Marburg-Biedenkopf.
Die Höhe des Kreiszuschusses pro Übungsleitenden wird aufgrund der im Haushaltsplan des Kreises zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel jährlich neu festgesetzt.
Durchführung von überörtlichen Sportveranstaltungen
Die geförderten Veranstaltungen sollen eine Wirkung im Landkreis entfalten und zur Stärkung des regionalen Sports beitragen. Der Landkreis Marburg-Biedenkopf gewährt den Sportvereinen Zuschüsse für die Durchführung überörtlicher Sportveranstaltungen innerhalb des Kreisgebiets. Zuschüsse für vereinsinterne Veranstaltungen, die keinen überörtlichen Charakter haben, werden nicht gewährt. Der Landkreis Marburg-Biedenkopf gewährt den Sportvereinen Zuschüsse für die Durchführung von Veranstaltungen:
- bis zu 200 Euro für überörtliche Sportveranstaltungen auf Kreisebene (z.B. Kreis- und Bezirksmeisterschaften, Veranstaltungen von besonderer Bedeutung für den Landkreis Marburg-Biedenkopf)
- bis zu 400 Euro für hessische und überregionale Landesmeisterschaften und für Sportveranstaltungen mit Wettkampfcharakter, die einen landesweiten Bezug haben
- bis zu 800 Euro für Deutsche Meisterschaften und internationale Veranstaltungen.
Eine darüberhinausgehende Förderung weiterer Sportveranstaltungen von überregionaler Bedeutung, die nicht unter die oben genannten Kategorien fallen, ist nach Einzelfallprüfung möglich.
Die Anzahl der Zuschüsse für die Ausrichtung einer überörtlichen Sportveranstaltung ist auf insgesamt drei Veranstaltungen pro Sportverein pro Jahr begrenzt.
Teilnahme an überörtlichen Sportveranstaltungen
Die Teilnahme an überörtlichen Sportveranstaltungen trägt dazu bei, wichtige Wettkampferfahrungen auf höherem Niveau zu ermöglichen und die sportliche Entwicklung zu fördern. Solche Veranstaltungen schaffen zudem Anreize für Nachwuchssporttreibende, sich leistungsorientiert zu engagieren und fördern den Austausch zwischen Vereinen, Verbänden und Sportgemeinschaften. Gleichzeitig wird der Landkreis überregional repräsentiert. Der Landkreis Marburg-Biedenkopf gewährt den Sportvereinen Zuschüsse für die Teilnahme an überörtlichen Sportveranstaltungen außerhalb des Kreisgebietes. Die Sportveranstaltungen müssen einen Wettkampfcharakter aufweisen.
- Der Zuschuss für Einzelsporttreibende beträgt bis zu 10 % der förderungsfähigen Kosten, maximal 400 Euro.
- Der Zuschuss für Mannschaften beträgt bis zu 10 % der förderungsfähigen Kosten, maximal 800 Euro.
Der Zuschuss wird nach dem Wettkampf auf Grundlage entsprechender Nachweise (Teilnahmebestätigung sowie Rechnungen und Zahlungsbelege), bewilligt und ausgezahlt. Die Anzahl der Zuschüsse ist auf insgesamt drei Teilnahmen pro Jahr pro Einzelsporttreibenden bei Einzelwettkämpfen bzw. je Mannschaft bei Mannschaftswettkämpfen begrenzt. Eine Mehrfachförderung derselben Veranstaltung ist ausgeschlossen. Die jährliche Anzahl der Zuschüsse für den jeweiligen Sportverein ist nicht begrenzt.
Besondere sportliche Leistungen, die über die reguläre Förderung hinausgehen, können im Einzelfall im Rahmen des Punktes Leistungs- und Talentförderung unterstützt werden.
Vereinsjubiläen
Vereinsjubiläen sind ein wichtiger Meilenstein im Vereinsleben und würdigen das langjährige Engagement für den Sport und die Gemeinschaft.
Der Landkreis Marburg-Biedenkopf unterstützt und fördert Vereine, die ein rundes Jubiläum zum Abschluss einer Dekade feiern, ab dem 25-jährigen Bestehen, mit einem Zuschuss in Höhe von 100 Euro.
Leistungs- und Talentförderung
Der Leistungssport spielt eine bedeutende Rolle, die weit über sportliche Höchstleistungen hinausgeht. Er inspiriert und motiviert nicht nur Sporttreibende, sondern wirkt auch als Aushängeschild für die gesamte Sportlandschaft. Durch die gezielte Förderung talentierter Sporttreibender wird nicht nur der Leistungssport unterstützt, sondern auch eine Brücke zwischen Leistungs- und Breitensport geschlagen. Diese Verbindung stärkt das Bewusstsein für den Wert des Sports und fördert das Zusammenwachsen der unterschiedlichen Sportbereiche. Der Landkreis fördert talentierte Sporttreibende sowie deren Hinführung zu sportlichen Höchstleistungen.
Vorhaben, die nicht über die anderen Förderpunkte abgedeckt werden, können eingereicht werden. Diese werden im Einzelfall geprüft und bewilligt.
Leistungszentren
Der Landkreis Marburg-Biedenkopf unterstützt die Einrichtung und den Betrieb von professionellen Leistungszentren im Kreisgebiet durch die Sportfachverbände sowie Sportvereine, die eine gezielte und intensive Förderung von Talenten ermöglichen.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage eines bis zum 31.03. eines jeden Jahres einzureichenden Förderantrags. Dabei sind insbesondere Angaben zur Struktur und Zielsetzung des Leistungszentrums, zur sportfachlichen Ausrichtung, zum Trainings- und Betreuungskonzept sowie zu bestehenden Kooperationen darzustellen.
Über Art und Umfang der Förderung entscheidet der Landkreis Marburg-Biedenkopf im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
E-Sport
Der Landkreis Marburg-Biedenkopf unterstützt den stetig wachsenden Bereich des E-Sports. Eine Unterstützung findet ab der ersten professionellen Liga und bei der Teilnahme an nationalen und internationalen Meisterschaften statt. Die eingereichten Vorhaben werden im Einzelfall geprüft und bewilligt.
Jugendsport
Der Landkreis Marburg-Biedenkopf erkennt die Bedeutung des Jugendsports als wichtigen Bestandteil der ganzheitlichen Jugendarbeit. Sportliche Betätigung fördert nicht nur die körperliche Gesundheit, sondern trägt auch maßgeblich zur sozialen und persönlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen bei.
Die in den nachfolgenden Punkten Jugendveranstaltungen der Sportvereine und Fahrten und Freizeiten genannten Veranstaltungen und Fahrten mit Sport- und Bewegungsbezug sollten rechtzeitig beim zuständigen Fachdienst für Sport angemeldet werden. Dazu ist die Vorlage eines Kurzkonzeptes erforderlich, das die wesentlichen Rahmendaten, eine kurze Beschreibung der Maßnahme sowie eine grobe Kostenschätzung enthält.
Jugendveranstaltungen der Sportvereine
Der Landkreis unterstützt Sportvereine bei der Durchführung von sportlich geprägten Veranstaltungen, die nicht unmittelbar dem Training oder Wettkampf dienen. Dazu zählen z. B. Vereinsfreizeiten, Bewegungsaktionen, integrative Sporttage, generationsübergreifende Bewegungsangebote oder Camps, bei denen neben dem Hauptaspekt der körperlichen Bewegung auch soziale, pädagogische oder gesundheitsfördernde Ziele verfolgt werden.
Die Höhe des Zuschusses für mehrtägige Veranstaltungen beträgt bis zu 25 Prozent der förderungsfähigen Kosten, jedoch höchstens 500 Euro.
Fahrten und Freizeiten
Der Landkreis Marburg-Biedenkopf unterstützt Sportvereine, die internationale als auch nationale Fahrten und Freizeiten für Kinder und Jugendliche organisieren. Die Fahrten und Freizeiten müssen überwiegend sportlicher Natur sein, um die sportliche, aber auch persönliche Entwicklung der Kinder und Jugendlichen zu unterstützen.
Die Höhe des Zuschusses für (mehrtägige) Fahrten und Freizeiten beträgt bis zu 25 Prozent der förderungsfähigen Kosten, jedoch höchstens 2000 Euro.
Neugründung von Vereinen und Abteilungen
Der Landkreis Marburg-Biedenkopf unterstützt die Neugründung von Sportvereinen und die Anmeldung von neuen Sportabteilungen bei den Sportfachverbänden.
Jeder Verein bekommt einen Betrag von 500 Euro bei Vereinsgründung und 100 Euro bei Abteilungseinrichtung zur Verfügung gestellt.
Dem Antrag ist ein Nachweis über die Gründung beizufügen. Der Nachweis wird durch folgende Unterlagen erbracht:
- Abschrift bzw. Fotokopie der Anmeldung beim jeweiligen Fachverband und beim Landessportbund
- Abschrift bzw. Fotokopie der Satzung bei Neugründung eines Vereines.
Alternative Sportarten
Die Sportförderung berücksichtigt auch neue und weniger etablierte Sportarten, die nicht zu den klassischen Angeboten – wie etwa Fußball oder Turnen – zählen. Somit werden auch selten vertretene Sportarten, die noch keine übergeordnete Struktur oder Fachverbände haben, berücksichtigt.
Vereine, die solche Sportarten betreiben, können Förderanträge stellen, sofern sie in einem wettkampforientierten Kontext betrieben werden und einen Beitrag zur Förderung von körperlicher Aktivität leisten. Ein wettkampforientierter Kontext liegt vor, wenn die Maßnahme einen sportlichen Leistungsvergleich beinhaltet – z. B. durch Meisterschaften, Turniere, Ligabetrieb, Vergleichswettkämpfe oder andere organisierte Wettbewerbsformate.
Jeder Antrag wird im Einzelfall geprüft, wobei die Kriterien aus Ziffer 1.2 Allgemeinen Voraussetzungen Anwendung finden.
Benutzung kreiseigener Sportstätten
Der Landkreis Marburg-Biedenkopf unterhält eine Vielzahl von kreiseigenen Sportstätten. Diese werden den Sportvereinen und anderen Interessensgruppen für die Sportausübung, Trainingseinheiten bzw. laufendes Training unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Vorrangig dienen die kreiseigenen Sportstätten jedoch dem Schulsport der vom Landkreis Marburg-Biedenkopf getragenen Schulen.
Unterstützung bei der ganzjährigen Nutzung von Sportstätten für Freiluftsportarten
Der Landkreis Marburg-Biedenkopf erkennt an, dass Vereine, die ihren Sport im Freien ausüben, witterungsbedingt auf alternative Sportstätten ausweichen müssen. Um diesen Vereinen eine ganzjährige Ausübung ihres Sports zu ermöglichen, unterstützt der Landkreis sie bei den entstehenden Mietkosten für die Nutzung geeigneter Hallen oder Plätze.
Der Landkreis Marburg-Biedenkopf unterstützt Vereine, die Freiluftsportarten ausüben, mit bis zu 10 % der anfallenden Mietkosten für die Nutzung solcher Sportstätten, maximal jedoch 500 Euro pro Verein oder Mannschaft pro Saison.