Beschreibung
Beschreibung
Wer die Altersgrenze erreicht hat (je nach Einzelfall 65 Jahre und älter) oder als Erwachsener aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer voll erwerbsgemindert ist und die Erwerbsminderung bereits durch die Deutsche Rentenversicherung festgestellt wurde, kann Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung soll – wie die Hilfe zum Lebensunterhalt – den notwendigen Lebensunterhalt sicherstellen. Die Leistungen sind bestimmt zur Sicherstellung der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, wie Ernährung, eine angemessene Unterkunft, Bedürfnisse des täglichen Lebens, Heizung und Haushaltsenergie. Die dahingehenden Bedarfe werden mit Ausnahme der Unterkunfts- und Heizkosten von den Regelsätzen erfasst. Diese beinhalten ebenso Anteile für Hausrat und Bekleidung.
Darüber hinausgehende Einzelbeihilfen kommen nur in eingeschränktem Umfang in Betracht.
Um den Bedarf eines Leistungsberechtigten zu ermitteln, sind zunächst die so genannten Regelsätze zugrunde zu legen. Im Zuge der Reform des Sozialhilferechts wurden diese erhöht und decken nunmehr auch alle Einzelbedarfe, die in der Vergangenheit im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt durch Beihilfen aufgefangen wurden, mit ab.
Diesem Regelbedarf werden die (angemessenen) Unterkunfts- und Heizkosten sowie mögliche Mehrbedarfe wegen
- Alter und Nachweis des Merkzeichens „G",
- volle Erwerbsminderung und Nachweis des Merkzeichens „G",
- Alleinerziehung von Kindern,
- kostenaufwendige Ernährung
zugeschlagen.
Ferner sind Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berücksichtigungsfähig.
Leistung für Heimbewohner
Leben die Betroffenen in einem Pflege-, Behinderten- oder Seniorenheim, so erhalten sie einen Betrag für die Kosten der Unterkunft und Heizung. Berechnungsgrundlage sind die durchschnittlichen Kosten eines Einpersonenhaushaltes im Bereich des jeweiligen Trägers.
Umfang der Grundsicherung
Die Höhe der Leistung hängt von der Bedürftigkeit ab, eigenes Einkommen und Vermögen hat die zuständige Stelle bei der Berechnung zu berücksichtigen.
Angehörige werden bei der Grundsicherung (im Gegensatz zur Hilfe zum Lebensunterhalt) nur dann für etwaige Unterhaltsverpflichtungen herangezogen, wenn ihr Jahreseinkommen über 100.000,00 Euro liegt. Eine so genannte Erbenhaftung hat der Gesetzgeber ausgeschlossen, die Erben sind somit nicht verpflichtet, entstandene Kosten der Grundsicherung zurückzuerstatten.
Diese Regelungen sollen es Betroffenen erleichtern, die Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Bedürftigkeit
Die Betroffenen müssen bedürftig sein, das heißt ihr Einkommen und Vermögen (beziehungsweise das ihres Ehegatten/Lebensgefährten) reicht nicht aus, um den notwendigen Lebensunterhalt sicherzustellen.
Haben die Hilfebedürftigen unterhaltspflichtige Eltern oder Kinder, darf deren jährliches Einkommen 100.000,00 Euro nicht übersteigen.
Details
Dokumente
Die Angaben im Antrag müssen belegt werden, so etwa durch Nachweise über Kosten, Einkommen und Vermögen. Welche Nachweise im Einzelnen nötig sind, entnehmen Sie dem Merkblatt (hinterlegt im Bereich Links & Downloads am Ende der Seite).
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Hinweis | Funktion | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|---|
Herr Frederik Hakelberg | Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung | 06461 793153 | ||
Herr Jannik Jung | Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung | 06421 4051531 | ||
Frau Nina Körner | Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung | 06461 793106 | ||
Herr Matthias Muth | Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung | 06461 793240 | ||
Frau Andrea Opper | Teamleitung | Teamleitung (Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) | 06421 4051308 | |
Frau Marisa Orth | Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung | 06421 4051416 | ||
Frau Franziska Rennhack | Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung | 06421 4051648 | ||
Frau Merve Sari | Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung | 06421 4051763 | ||
Herr Pierre Schmidt | Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung | 06421 4051495 | ||
Frau Zeljka Stojicic | Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung | 06421 4051966 | ||
Herr Pascal Wolf | Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung | 06421 4051409 | ||
Frau Pia Ziegler | Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung | 06421 4051743 |
Links und Downloads
Merkblätter / Anträge
- Orientierungswerte für Unterkünfte im Landkreis Marburg-Biedenkopf
- Merkblatt benötigter Unterlagen nach SGB XIIPDF-Datei70,15 kB
- Erst-Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)PDF-Datei
- Folge-Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)PDF-Datei
- Datenschutzbestimmungen für den Bereich SGB XIIPDF-Datei134,75 kB