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Fachdienst Soziales

Der Fachdienst Soziales umfasst die im Sozialgesetzbuch (SGB XII) genannten Leistungen der Sozialhilfe, die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX für Leistungen ab Geburt bis zur Beendigung der Schulausbildung und nach dem Renteneintritt, den Bereich Flüchtlingsdienst und Lastenausgleich.

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