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Kontakt und Zuständigkeiten

Auf dieser Seite erfahren Sie welche Zuständigkeitsbereiche die Ausländerbehörde hat, welche Mitarbeiter der Ausländerbehörde für Ihr Anliegen zuständig sind und wie Sie diese erreichen können.

Telefonische Erreichbarkeit - Hotline

Wann kann ich die Ausländerbehörde telefonisch erreichen?

Grundsätzlich ist es immer besser, wenn Sie Ihr Anliegen an die E-Mail Adresse der Ausländerbehörde schicken. 

Für telefonische Anfragen steht Ihnen die Hotline der Ausländerbehörde Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags von 08:00 Uhr bis um 12:00 Uhr zur Verfügung.

Die Nummer der Hotline lautet: 06421-405-1699

Sollte Ihr Anliegen nicht direkt durch die Sachbearbeitung die Mitarbeitenden bearbeitet werden können, erhalten Sie einen Rückruf von der zuständigen Sachbearbeitung innerhalb von 48 Stunden.


Die Bereiche und deren Mitarbeitende

Wer ist für mein Anliegen zuständig?

Die Ausländerbehörde ist ein Bereich mit vielen verschiedenen Themengebieten. Damit auf jedem Gebiet Mitarbeitende arbeiten, die sich gut mit dem Thema auskennen, sind die Arbeitsbereiche nach den Themengebieten aufgeteilt.

Das Backoffice:
Für die Themengebiete Verpflichtungserklärungen, Adressänderungen, Hotline der Ausländerbehörde oder Abholung von Aufenthaltstiteln ist das Back-Office zuständig.


Die Sachbearbeitung (ihr allgemeiner Ansprechpartner):
Die Bereiche Allgemeine Ausländerangelegenheiten und Humanitäre Gründe bilden zusammen die Sachbearbeitung. Die Sachbearbeitung ist nach wie vor allgemein für die Bearbeitung Ihrer Anliegen zuständig.
Wichtig: Bitte erkundigen Sie sich weiter unten, ob Sie zur Sachbearbeitung des Bereichs Allgemeine Ausländerangelegenheiten oder Humanitäre Gründe gehören. Je nach Bereich sind andere Mitarbeitende für Sie zuständig.


Die Sonderbereiche:
Bitte lesen Sie weiter Unten wofür die Bereiche Beschleunigtes Fachkräfteverfahren, Visum-Verfahren und Einbürgerung zuständig sind.

Erklärungen

Was genau ist mit den Standorten gemeint?

Mit den Standorten sind Zuständigkeitsbereiche gemeint. Es gibt den Standort Marburg und den Standort Biedenkopf.

Diese Standorte sind für mehrere Orte gleichzeitig zuständig.

Zum Beispiel ist der Standort Biedenkopf nicht nur für den Ort Biedenkopf zuständig, sondern auch für weitere Orte wie z.B. den Ort Breidenbach.

Diese Zuständigkeit der Standorte sind hier rechts auf einer Karte abgebildet. Darauf können Sie erkennen, welcher Ort zu welchem Standort gehört.

Die Standorte bedeuten gleichzeitig auch, dass Sie zum Beispiel beim Standort Biedenkopf auch bei der Ausländerbehörde Biedenkopf für ein Anliegen vorbeikommen müssen, nicht bei der Ausländerbehörde im Landratsamt in Marburg.


Was bedeutet zum Beispiel die Zuständigkeit Amöneburg Ka-P?

Amöneburg Ka-P bedeutet, dass diese Sachbearbeitung für Sie zuständig ist, wenn Sie in Gladenbach wohnen und die Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens zwischen Ka und P liegt.



Beispiele:

  • Frau Irem Kos würde in den Zuständigkeitsbereich fallen, weil Ihr Nachname mit Ko anfängt und Ko im Alphabet nach Ka aber noch vor P kommt.

  • Herr Ahmed Tunc würde nicht in den Zuständigkeitsbereich fallen, weil sein Nachname mit T anfängt und T im Alphabet nach Ka und P kommt.

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Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise