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Kontakt und Zuständigkeiten

Auf dieser Seite erfahren Sie, wer für Ihr Anliegen zuständig ist. Sie erfahren auch, wie Sie die zuständige Person erreichen können.

Telefonische Erreichbarkeit - Hotline

Wann kann ich die Ausländerbehörde telefonisch erreichen?

Grundsätzlich ist es immer besser, wenn Sie Ihr Anliegen an die E-Mail Adresse der Ausländerbehörde schicken. 

Für telefonische Anfragen steht Ihnen die Hotline der Ausländerbehörde montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr zur Verfügung.

Die Nummer der Hotline lautet: 06421-405-1699

Sollte Ihr Anliegen nicht direkt durch die Sachbearbeitung bearbeitet werden können, erhalten Sie einen Rückruf von der zuständigen Sachbearbeitung innerhalb von 48 Stunden.


Die Bereiche und deren Mitarbeitende

Wer ist für mein Anliegen zuständig?

Die Ausländerbehörde ist ein Bereich mit vielen verschiedenen Themengebieten. Damit auf jedem Gebiet Mitarbeitende arbeiten, die sich gut mit dem Thema auskennen, sind die Arbeitsbereiche nach den Themengebieten aufgeteilt.

Das Backoffice:

Das Backoffice kümmert sich zum Beispiel um:

  • Verpflichtungserklärungen
  • Adressänderungen
  • die Hotline
  • die Abholung von Aufenthaltstiteln
  • Es unterstützt auch die Sachbearbeitung.

Die Sachbearbeitung (ihr allgemeiner Ansprechpartner):
Die Bereiche Allgemeine Ausländerangelegenheiten und Humanitäre Gründe gehören zur Sachbearbeitung. Die Sachbearbeitung ist für Ihre Anliegen zuständig.Wichtig: Prüfen Sie weiter unten, zu welchem Bereich Sie gehören. Sie gehören entweder zu Allgemeine Ausländerangelegenheiten oder zu Humanitäre Gründe. Je nach Bereich sind andere Mitarbeitende für Sie zuständig.


Die Sonderbereiche:
Bitte lesen Sie weiter unten wofür die Bereiche Beschleunigtes Fachkräfteverfahren, Visum-Verfahren und Einbürgerung zuständig sind.

Erklärungen

Was genau ist mit den Standorten gemeint?

Mit den Standorten sind die Zuständigkeitsbereiche der Ausländerbehörde gemeint. Es gibt zwei Standorte: Marburg und Biedenkopf.

Jeder Standort ist für mehrere Orte zuständig. Der Standort Biedenkopf ist zum Beispiel nicht nur für Biedenkopf zuständig, sondern auch für weitere Orte wie Breidenbach.

Auf der Karte rechts sehen Sie, welcher Ort zu welchem Standort gehört.

Wichtig: Sie müssen immer zum zuständigen Standort gehen. Wenn Biedenkopf für Ihren Wohnort zuständig ist, müssen Sie zur Ausländerbehörde in Biedenkopf gehen. Sie können dann nicht zur Ausländerbehörde im Landratsamt in Marburg gehen.


Was bedeutet zum Beispiel die Zuständigkeit Amöneburg Ka-P?

Amöneburg Ka–P bedeutet: Diese Sachbearbeitung ist für Sie zuständig, wenn Sie in Gladenbach wohnen und Ihr Nachname mit einem Buchstaben zwischen Ka und P beginnt.

Zum Beispiel: Frau Irem Kos gehört zu diesem Bereich. Ihr Nachname beginnt mit Ko. Ko kommt im Alphabet nach Ka und vor P.

Herr Ahmed Tunc gehört nicht zu diesem Bereich. Sein Nachname beginnt mit T. T kommt im Alphabet nach P.

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Erläuterungen und Hinweise

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