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Visum-Verfahren

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Ablauf des Visum-Verfahrens. Sie erfahren, wann die Ausländerbehörde an dem Verfahren beteiligt ist und welche Aufgaben sie hat. Außerdem erfahren Sie, worauf bei einem Visum-Antrag zu achten ist.

Definition - Was ist ein Visum?

Ein Visum ist eine Erlaubnis der Botschaft für die Einreise nach Deutschland.

Ein Visum kann für einen Besuchsaufenthalt bis zu 90 Tagen oder für einen längeren Aufenthalt benötigt werden.

Bestimmte Staatsangehörige brauchen für einen Besuch bis zu 90 Tagen kein Visum. Sie können mit ihrem Pass nach Deutschland einreisen. Es sollte vorher geprüft werden, ob für die jeweilige Staatsangehörigkeit ein Visum für einen Besuch notwendig ist.

Ein Visum für einen Besuchsaufenthalt wird nur von der Botschaft bearbeitet. Die Ausländerbehörde ist dabei nicht beteiligt. Eine Ausnahme sind Verpflichtungserklärungen für Besuche.

Auf dieser Seite wird deshalb nur das Verfahren für ein Visum für einen längeren Aufenthalt erklärt. Bei diesem Verfahren ist die Ausländerbehörde beteiligt.


Antragstellung

Wo beantrage ich ein langfristiges Visum?

Ein langfristiges Visum muss bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung im jeweiligen Land beantragt werden.

Zuerst muss ein Termin bei der Visa-Stelle der Botschaft gebucht werden. Die Botschaft informiert darüber, welche Unterlagen zum Termin mitgebracht werden müssen.

Beim Termin werden alle Informationen und Unterlagen zum geplanten Aufenthalt bei der Visa-Stelle eingereicht.

Bei einem Familiennachzug zu Ehepartnern oder Kindern werden diese als Referenzpersonen angegeben. Sie sind dann am Verfahren beteiligt und können sich zum Beispiel bei der Ausländerbehörde in Deutschland nach dem Verfahren erkundigen.


Beteiligung der Ausländerbehörde

Wann bekommt die Ausländerbehörde meinen Antrag?

Nach dem Termin bei der Visa-Stelle kann es einige Tage oder mehrere Wochen dauern, bis der Antrag bei der Ausländerbehörde eingeht.

Wichtig: Die Ausländerbehörde ist nicht an jedem Antrag für einen langfristigen Aufenthalt beteiligt.

Die Ausländerbehörde erhält eine Benachrichtigung, wenn ein Antrag eingeht. Eine zuständige Sachbearbeitung prüft die eingehenden Anträge täglich.

Deshalb ist es nicht nötig, bei der Ausländerbehörde nachzufragen, ob der Antrag eingegangen ist. Solche Nachfragen führen zu zusätzlicher Arbeit und können die Bearbeitung anderer Anträge verzögern.


Prüfung des Antrages

Wie läuft die Prüfung meines Antrags ab?

Sobald der Antrag bei der Ausländerbehörde eingegangen ist, prüft die zuständige Sachbearbeitung den Antrag.

Je nach Fall kann die Sachbearbeitung die Entscheidung direkt an die Visa-Stelle weitergeben. Es kann aber auch sein, dass noch Unterlagen für die Prüfung benötigt werden.

Wichtig: Antragsteller, Arbeitgeber und Familienangehörige sollen nicht bei der Ausländerbehörde nachfragen, ob noch Unterlagen benötigt werden. Wenn Unterlagen fehlen, meldet sich die Ausländerbehörde.

Wenn alle Unterlagen vorliegen, beginnt die Prüfung des Antrags. Auch während der Prüfung können noch weitere Unterlagen benötigt werden. In diesem Fall meldet sich die Ausländerbehörde ebenfalls.


Entscheidung im Visum-Verfahren

Wie wird über meinen Antrag entschieden?

Nach der Prüfung entscheidet die Ausländerbehörde, ob die Voraussetzungen für das Visum erfüllt sind.
In bestimmten Fällen gelten Sonderregelungen. Dann müssen einzelne Voraussetzungen nicht erfüllt sein. In manchen Fällen kann die Ausländerbehörde selbst entscheiden, ob eine Voraussetzung erfüllt sein muss.

Negative Entscheidung (Ablehnung)

Wenn die Voraussetzungen für das Visum nicht vollständig erfüllt sind und die Ausländerbehörde keine andere Entscheidung treffen kann, wird der Antrag abgelehnt.

Die Visa-Stelle wird über die Entscheidung der Ausländerbehörde informiert. In den meisten Fällen übernimmt die Visa-Stelle diese Entscheidung.

Das gilt vor allem, wenn die fehlenden Voraussetzungen gesetzlich vorgeschrieben sind.

Wurde der Antrag wegen einer Entscheidung der Ausländerbehörde nach deren Ermessen abgelehnt, kann die Botschaft trotzdem ein Visum erteilen. Das ist möglich, wenn die Botschaft die Entscheidung anders beurteilt.

Positive Entscheidung (Zustimmung)

Auch wenn die Ausländerbehörde einem Antrag zustimmt, kann die Visa-Stelle den Antrag ablehnen.

Das kann verschiedene Gründe haben. Zum Beispiel kann die Visa-Stelle die Entscheidung anders beurteilen. Sie kann auch Informationen haben, die der Ausländerbehörde nicht bekannt waren.

Wichtig: Die Visa-Stelle kann in einzelnen Fällen die Entscheidung der Ausländerbehörde ablehnen.


Nach der Visum Erteilung

Was passiert nach der Visum Erteilung?

Nach der Einreise nach Deutschland müssen folgende Schritte in dieser Reihenfolge erledigt werden:

  1. Anmeldung beim Einwohnermeldeamt
    Nach der Ankunft am Wohnort muss die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt erfolgen. Dort wird eine Meldebescheinigung ausgestellt.

  2. Online-Antrag bei der Ausländerbehörde
    Nach der Anmeldung muss ein Online-Antrag auf einen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde gestellt werden. Dabei muss der Grund für den Aufenthalt ausgewählt werden: Ausbildung, Arbeit oder Familie.

Weitere Informationen zum Ablauf nach dem Online-Antrag finden sich auf der entsprechenden Seite der Ausländerbehörde.

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