Definition - Was ist ein Visum?
Ein Visum ist eine Erlaubnis der Botschaft um nach Deutschland einzureisen zu dürfen.
Das gilt zum einen für einen Aufenthalt der nicht länger als 90 Tage dauert (Besuchsaufenthalt) oder für Aufenthalte die auf längere Zeit geplant sind (langfristige Aufenthalte).
Bestimmte Staatsangehörige benötigen aufgrund Ihrer Staatsangehörigkeit kein Visum für einen Besuchsaufenthalt und können auch nur mit Ihrem Pass einreisen.
Bitte informieren Sie sich darüber, ob Sie mit Ihrer Staatsangehörigkeit ein Visum für einen Besuchsaufenthalt benötigen oder ob Sie auch ohne Visum für einen Besuchsaufenthalt einreisen können.
Anträge für ein Visum zum Besuchsaufenthalt haben keine Berührungspunkte mit der Ausländerbehörde und werden ausschließlich von der Botschaft bearbeitet. Die Ausländerbehörde wird nur in Einzelfällen und auch nicht direkt bei Besuchsaufenthalten beteiligt. Hiermit sind die Verpflichtungserklärungen gemeint, die in Deutschland lebende Personen als Unterhaltsverpflichtung für Ihren Besuch beantragen können.
Aus diesem Grund wird auf dieser Seite nur das Verfahren bei einem Visum für einen langfristigen Aufenthalt beschrieben. Denn nur hier wird die Ausländerbehörde größtenteils beteiligt.
Antragstellung
Wo beantrage ich ein langfristiges Visum?
Ein langfristiges Visum beantragen Sie immer beide der zuständigen deutschen Auslandsvertretung Ihres Landes.
Zuerst buchen Sie sich einen Termin für die Beantragung eines Visums bei der zuständigen Visa-Stelle der Botschaft. Die Botschaft teilt Ihnen mit, was Sie zu Ihrem Termin mitbringen müssen.
Bei Ihrem Termin geben Sie alle Informationen und Unterlagen über Ihren geplanten Aufenthalt an die Visa-Stelle weiter.
Sollten Sie einen Familiennachzug zu Ihrem Ehepartner oder Kindern planen werden diese im Verfahren als Referenzpersonen angegeben. Sie sind dann beteiligte im Verfahren und können sich zum Beispiel für Sie an die Ausländerbehörde in Deutschland wenden.
Beteiligung der Ausländerbehörde
Wann bekommt die Ausländerbehörde meinen Antrag?
Sobald Personen ihren Termin bei der Visa-Stelle hatten kommen entweder Sie oder Ihre in Deutschland lebenden Familienangehörigen auf den Gedanken die Ausländerbehörde anrufen und zu fragen ob der Antrag schon angekommen ist, die Bearbeitung schon begonnen hat oder ob Sie schon Unterlagen vorlegen können.
Wichtig: Die Ausländerbehörde wird nicht in jedem Antrag für einen langfristigen Aufenthalt beteiligt.
Sobald Ihr Termin bei der Visa-Stelle stattgefunden hat kann es je nach Auslandsvertretung Tage oder auch mehrere Wochen dauern bis der Antrag die Ausländerbehörde erreicht.
Die Ausländerbehörde erhält für jeden eingehenden Antrag eine Benachrichtigung und hat extra eine Sachbearbeitung die für den Bereich Visa zuständige ist und die Eingänge von Anträgen täglich bewacht.
Somit sind Nachfragen, ob der Antrag eingegangen ist hinfällig und hindert die zuständige Sachbearbeitung nur davon ab andere Anträge zu bearbeiten.
Prüfung des Antrages
Wie läuft die Prüfung meines Antrags ab?
Sobald Ihre Antrag bei der Ausländerbehörde eingegangen ist, wird dieser durch die zuständige Sachbearbeitung gesichtet.
Je nach Fall und Informationen die der Ausländerbehörde vorliegen, kann die Sachbearbeitung direkt Ihre Entscheidung an die Visa-Stelle abgeben oder es müssen noch Unterlagen für die Prüfung des Antrags angefordert werden.
Egal ob Antragssteller selbst, deren Arbeitgeber, Familienangehörige oder sonstiger Verwandte: Melden Sie sich bitte nicht bei der Ausländerbehörde um zu fragen, ob Unterlagen benötigt werden. Die Ausländerbehörde meldet sich bei Ihnen wenn noch Unterlagen für die Prüfung des Antrages fehlen sollten.
Wenn der Ausländerbehörde alle Unterlagen vollständig vorliegen, kann die Prüfung des Antrages beginnen. Hier kann es ebenfalls vorkommen, dass Sie Ausländerbehörde noch nachträglich Unterlagen von Ihnen benötigt. Wie vorher bereits erklärt, wendet sich auch hier die Ausländerbehörde an Sie.
Entscheidung im Visum-Verfahren
Wie wird über meinen Antrag entschieden?
Nachdem die Prüfung durch die Ausländerbehörde abgeschlossen wurde, liegen die Voraussetzungen für die Erteilung des Visums entweder vor oder nicht. Bei manchen Erteilungs-Voraussetzungen die nicht vorliegen gibt es auch Sonderregelungen, dass in gewissen Fällen die Voraussetzungen nicht erfüllt sein müssen oder das die Ausländerbehörde aus eigenem Ermessen darüber entscheidet, ob die Voraussetzung vorliegen muss oder nicht.
Negative Entscheidung (Ablehnung)
Sollten die Erteilungsvoraussetzungen nicht vollständig vorliegen und das Ermessen der Ausländerbehörde bereits aufgebraucht sein, wird der Antrag von der Ausländerbehörde abgelehnt.
Die Visa-Stelle erhält eine Nachricht über die ablehnende Entscheidung der Ausländerbehörde. Die Visa-Stelle schließt sich in den meisten Fällen der Entscheidung der Ausländerbehörde an, vor allem wenn es sich bei den fehlenden Erteilungsvoraussetzungen nicht um Ermessens-Vorschriften handelt, sondern um gesetzlich zwingend erforderliche Voraussetzungen handelt.
Sollte der Antrag von der Ausländerbehörde aufgrund einer Ermessens-Entscheidung abgelehnt worden sein, kann die Botschaft dem Antrag bei anderer Ermessens-Ausrichtung trotz Ablehnung der Ausländerbehörde genehmigen.
Positive Entscheidung (Zustimmung)
Genau so kann es auch bei einer Zustimmung der Ausländerbehörde passieren, dass die Visa-Stelle auf verschiedensten Gründen den Antrag ablehnt, obwohl de Ausländerbehörde dem Antrag zugestimmt hat. Diese Entscheidung kann ebenfalls an einer anderen Ausrichtung des Ermessens sein, aber auch aufgrund von Kenntnissen über den Antrag, die der Ausländerbehörde nicht bekannt sein können.
Grundsätzlich hat die Visa-Stelle (Botschaft) in Einzelfällen immer ein Veto-Recht über die Ausländerbehörde hinweg zu entscheiden.
Nach der Visum Erteilung
Was passiert nach der Visum Erteilung?
Nachdem Sie Ihr Visum erhalten haben und nach Deutschland eingereist sind, müssen Sie die folgenden Dinge in dieser Reihenfolge tun:
- Anmeldung beim Einwohnermeldeamt
Sobald Sie nach Deutschland eingereist sind und in Ihrem Wohnort angekommen sind, müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt des Wohnortes anmelden. Sie bekommen dort auch eine Meldebescheinigung. - ONLINE ANTRAG
Sobald Sie sich in Ihrem Wohnort angemeldet haben, müssen Sie hier auf der Webseite der Ausländerbehörde einen ONLINE ANTRAG auf einen Aufenthaltstitel stellen. Das tun Sie hier. Wählen Sie hier zwischen Zwecken Ausbildung, Arbeit oder Familie den Aufenthaltszweck aus, wegen dem Sie eingereist sind. Auf dieser Seite erhalten Sie auch Informationen darüber, was nach dem ONLINE ANTRAG passiert.