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Verpflichtungserklärung

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Verpflichtungserklärung. Damit können Kosten für den Aufenthalt einer anderen Person übernommen werden. Die Verpflichtung kann für einen kurzen Besuch oder einen längeren Aufenthalt sein, zum Beispiel für: Praktikum, Sprachkurs, Studium oder Eheschließung.

Zweck der Verpflichtung

Besuchsaufenthalt oder langfristiger Aufenthalt?

Der Ablauf bei der Beantragung einer Verpflichtungserklärung ist grundsätzlich immer gleich.

Trotzdem gibt es einige Unterschiede, wenn die Person, für die Sie sich finanziell verpflichten möchten, für einen Besuchsaufenthalt oder für einen langfristigen Aufenthalt nach Deutschland kommt.


Besuchsaufenthalt

Eine Person aus dem Ausland muss bei der Botschaft nachweisen, dass sie genug Geld für ihren Aufenthalt in Deutschland hat.

Ein Besuchsaufenthalt dauert höchstens 90 Tage.

Die Person kann selbst nachweisen, dass sie genug Geld hat. Sie kann aber auch nachweisen, dass eine Person in Deutschland die Kosten für den Aufenthalt übernimmt.

Dieser Nachweis heißt Verpflichtungserklärung.


Langfristige Aufenthalte

Eine Verpflichtungserklärung für einen längeren Aufenthalt wird zusammen mit einem Visum-Antrag beantragt.

Ein längerer Aufenthalt dauert mehr als 90 Tage.

Mit der Verpflichtungserklärung kann der Lebensunterhalt der ausländischen Person während ihres Aufenthalts in Deutschland gesichert werden.

Der Lebensunterhalt kann auch durch ein Sperrkonto bei der Botschaft oder Ausländerbehörde nachgewiesen werden. Die antragstellende Person oder die Referenzperson kann selbst entscheiden, welche Möglichkeit sie wählt.

Wichtig: Eine Verpflichtungserklärung bedeutet nicht, dass das Visum automatisch erteilt wird. Auch die anderen Voraussetzungen für das Visum müssen erfüllt sein.


Benötigte Unterlagen

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Folgende Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Antrag einreichen:

Besuchsaufenthalt:

  • Ihre letzten 3 Gehaltsabrechnungen
  • Ausweis oder Nationalpass
  • Pass des Besuchers

Langfristiger Aufenthalt:

  • Ihre letzten 3 Gehaltsabrechnungen
  • Ausweis oder Nationalpass
  • Pass des Besuchers
  • Mietvertrag/Grundbuchauszug Ihres Eigentums
  • Arbeitsvertrag

Reichen Sie diese Unterlagen bitte alle eingescannt zusammen mit dem Antrag während dem ONLINE ANTRAG ein.


Ablauf

Wie ist der Ablauf bei der Beantragung?

Für eine Verpflichtungserklärung muss ein Online-Antrag gestellt werden. Im Antrag kann bereits geprüft werden, ob das Einkommen für eine Verpflichtungserklärung ausreicht.

Alle benötigten Unterlagen werden zusammen mit dem Antrag digital eingereicht.

Nach Eingang des Antrags prüft die zuständige Sachbearbeitung die Unterlagen. Danach werden die Daten für die Verpflichtungserklärung vorbereitet.

Nach der Prüfung erhalten Sie eine E-Mail mit einem Termin. Bei diesem Termin werden die Angaben geprüft. Nach Zahlung der Verwaltungsgebühr wird die Verpflichtungserklärung ausgehändigt.

Wichtig: Bei einem Besuchsaufenthalt wird die Verpflichtungserklärung ausgehändigt. Sie muss bei der Botschaft vorgelegt werden.

Bei einem längeren Aufenthalt bleibt die Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde. Ein Scan wird an die Botschaft geschickt.


Gebühren

Wie hoch ist die Verwaltungsgebühr?

Leistung Verwaltungsgebühr
Ausstellen einer Verpflichtungserklärung 29,00 €

ONLINE ANTRAG

Beim ONLINE-ANTRAG auf Verpflichtungserklärung prüft das System anhand der angegebenen Einkommens- und Vermögensangaben automatisch, ob die Mindestanforderungen erfüllt sind.

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