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Verpflichtungserklärung

Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen darüber, wie Sie sich mit einer Verpflichtungserklärung entweder für einen geplanten Besuchsaufenthalt oder oder für einen längerfristigen Aufenthalt (Praktikum, Sprachkurs, Studium, Eheschließung etc.) gegenüber einer Person finanziell verpflichten können.

Zweck der Verpflichtung

Besuchsaufenthalt oder langfristiger Aufenthalt?

Der Ablauf bei der Beantragung einer Verpflichtungserklärung ist grundsätzlich immer gleich.

Trotzdem gibt es einige Unterschiede wenn die Person, für die Sie sich finanzielle verpflichten lassen möchten, für einen Besuchsaufenthalt oder für einen langfristigen Aufenthalt nach Deutschland kommt.


Besuchsaufenthalt

Wenn eine Person auf dem Ausland für einen Besuch nach Deutschland kommen soll, muss diese gegenüber der Botschaft nachweisen können, dass ihr für den Aufenthalt genug finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.

Unter einem Besuchsaufenthalt versteht man einen Aufenthalt der nicht länger als 90 Tage andauert.

Entweder kann die Person der Botschaft gegenüber nachweisen, dass sie genug finanzielle Mittel hat auf die sie flexibel zugreifen kann oder Sie gibt der Botschaft einen Nachweis darüber, dass eine Person aus Deutschland für Ihren Besuchsaufenthalt finanziell aufkommt.

Dieser Nachweis ist die Verpflichtungserklärung.


Langfristige Aufenthalte

Verpflichtungserklärungen für längerfristige Aufenthalte werden immer im Zusammenhang mit einem angestrebten Visum-Verfahren beantragt.

Unter einem langfristigen Aufenthalt versteht man einen Aufenthalt der länger als 90 Tage andauert.

Im Gegensatz zum Besuchsaufenthalt kann die Verpflichtungserklärung bei den längerfristigen Aufenthalten ausgestellte werden um den Lebensunterhalt der ausländischen Person während des Aufenthalts in Deutschland sicherzustellen.

Die Sicherung des Lebensunterhaltes kann auch durch die Vorlage eines Sperrkontos bei der Botschaft/Ausländerbehörde nachgewiesen werden. Es ist die freie Entscheidung des Antragstellers bzw. der Referenzperson welche Methode gewählt wird.

Wichtig: Eine Verpflichtungserklärung bedeutet nicht gleich, dass ein Visum ausgestellt wird. Die restlichen Voraussetzungen neben der Lebensunterhaltssicherung müssen genau so noch erfüllt sein, damit ein Visum ausgestellt werden kann.


Benötigte Unterlagen

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Folgende Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Antrag einreichen:

Besuchsaufenthalt:

  • Ihre letzten 3 Gehaltsabrechnungen
  • Ausweis oder Nationalpass
  • Pass des Besuchers

Langfristiger Aufenthalt:

  • Ihre letzten 3 Gehaltsabrechnungen
  • Ausweis oder Nationalpass
  • Pass des Besuchers
  • Mietvertrag/Grundbuchauszug Ihres Eigentums
  • Arbeitsvertrag

Reichen Sie diese Unterlagen bitte alle eingescannt zusammen mit dem Antrag während dem ONLINE ANTRAG ein.


Ablauf

Wie ist der Ablauf bei der Beantragung?

Um die Verpflichtungserklärung beantragen zu können, müssen Sie einen ONLINE ANTRAG stellen. Sie können bereits während des Antrags prüfen, ob Ihre Einkommen für das Abgeben einer Verpflichtungserklärung ausreichend ist. 

Während diesem ONLINE ANTRAG reichen Sie in digitaler Form auch alle Unterlagen ein, die neben dem Antrag benötigt werden.

Sobald der Antrag bei der zuständigen Sachbearbeitung des Back-Office angekommen ist, wird dieser abschließend geprüft und die Daten für den Druck der Verpflichtungserklärung werden für den Termin hinterlegt.

Nachdem die Prüfung abgeschlossen ist, erhalten Sie eine E-Mail der Ausländerbehörde, mit einem Termin für die Aushändigung der Verpflichtungserklärung.

Bei diesem Termin prüfen Sie die Angaben auf der Verpflichtungserklärung noch einmal und anschließend wird Ihnen diese nach Bezahlung der Verwaltungsgebühr ausgehändigt.

Wichtig: Bei Verpflichtungserklärungen für einen Besuchsaufenthalt erhalten wird Ihnen die Verpflichtungserklärung ausgehändigt, damit Sie diese bei der Botschaft vorlegen können. Bei längerfristigen Aufenthalten wird die Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde aufbewahrt und ein Scan wird an die Botschaft übermittelt.


Gebühren

Wie hoch ist die Verwaltungsgebühr?

Leistung Verwaltungsgebühr
Ausstellen einer Verpflichtungserklärung 29,00 €

ONLINE ANTRAG

Beim ONLINE-ANTRAG auf Verpflichtungserklärung prüft das System anhand der angegebenen Einkommens- und Vermögensangaben automatisch, ob die Mindestanforderungen erfüllt sind.

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