Beschreibung
Beschreibung
Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, muss die Vaterschaft anerkannt werden. Weigert sich der betroffene Vater, kann für das betroffene Kind eine Beistandschaft beim Jugendamt eingerichtet werden. Der Beistand informiert und berät über die anstehenden Schritte. Er bemüht sich um eine Anerkennung der Vaterschaft und vertritt das Kind im gerichtlichen Verfahren, um seine Rechte angemessen durchzusetzen. Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.
Eine Beistandschaft kann zudem eingerichtet werden für die Geltendmachung des Kindesunterhalts. Informationen dazu finden Sie nachstehend:
Eine Beistandschaft kann zudem eingerichtet werden für die Geltendmachung des Kindesunterhalts. Informationen dazu finden Sie nachstehend:
Details
Dokumente
- Geburtsurkunde des Kindes
- Angaben zum Vater des Kindes
Gebühren
- Es fallen keine Kosten an.
Fristen
Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes. Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt oder mit Volljährigkeit.
Beratung und Unterstützung erhält ein Kind (und der Elternteil bei dem es lebt) bei der Beistandschaft bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.
Bearbeitungsdauer
Nach einer persönlichen Beratung (ca. 30 bis 60 Minuten) erfolgt die Bearbeitung in der Regel umgehend. Die Dauer kann in Einzelfällen variieren.
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Funktion | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Frau Nicole Bach | Beistandschaft | 06461 793166 | |
Herr Harald Heuser | Beistandschaft | 06421 4051361 | |
Frau Laura Pleininger | Vormundschaft | 06461 793200 | |
Herr Mathias Richter | Vormundschaft | 06421 4051362 | |
Herr Dieter Wagner | Beistandschaft | 06421 4051372 |