Beschreibung
Beschreibung
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes. Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für
- die Feststellung der Vaterschaft und/oder
- die Geltendmachung des Kindesunterhalts.
Details
Dokumente
Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.
Antragsberechtigt ist:
- der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
- bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
- die werdene Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.
Fristen
Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes. Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt oder mit Volljährigkeit.
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Funktion | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Frau Nicole Bach | Beistandschaft | 06461 793166 | |
Herr Harald Heuser | Beistandschaft | 06421 4051361 | |
Frau Laura Pleininger | Beistandschaft | 06461 793200 | |
Herr Dieter Wagner | Beistandschaft | 06421 4051372 |