Inhalt anspringen
Aktuelle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)

Sorgeerklärung

Das Sorgerecht für ihre Kinder steht verheirateten Eltern gemeinsam zu, sofern keine anderslautende Entscheidung des Familiengerichtes getroffen wurde.

Vielen Dank fürs Teilen

Erläuterungen und Hinweise