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Behindertenfahrdienst

Bei dem Fahrdienst in der Zuständigkeit des Landkreises Marburg-Biedenkopf und des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen (LWV) handelt es sich um eine Leistung im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (Hilfe zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft), ohne eine weitere Bedarfsprüfung und ohne Anrechnung von Vermögen. Neben den behinderungsbedingten Einschränkungen in der Bewegungsfähigkeit darf das Einkommen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten.

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