Förderfähige Maßnahmen sind in angemessenem Umfang alle geeigneten Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Folgende Maßnahmentypen können in Anträge aufgenommen werden:
- Artenhilfsmaßnahmen, populationsstützende Maßnahmen
- Eingrünung naturferner Flächennutzungstypen, Dachbegrünung
- Entbuschungsmaßnahmen (allgemein)
- Entbuschung von Trocken-/Magerrasen
- Schaffung von innerstädtischen Grünstrukturen
- Entsiegelung
- Beseitigung von Landschaftsschäden
- Renaturierung von Fließgewässern (Auen, Umfeld, Flussbett, Ufer)
- Renaturierung von Quellbereich
- Renaturierung von Stillgewässern
- Anlage von Flachwasserteichen
- Anlage von Streuobstwiesen
- Obstbaum-Pflanzung (auch Reihen, Alleen)
- Baumpflanzung (allgemein, auch Reihen, Alleen)
- Anlage von Gebüschen, Feldgehölzen und Hecken
- Wiederherstellung von Waldwiesen
- Waldrandgestaltung (Saumbereiche)
- Naturnaher Waldumbau
- Nutzungsaufgabe (naturschutzfachliche Aufwertung, Moore)
- Umwandlung von Acker in extensives (Dauer-)Grünland
- Erwerb von Tauschflächen
- Sonstige förderfähige Maßnahmen (gesonderte Maßnahmenbeschreibung)
Förderfähige Kosten:
- projektbezogene Planungskosten (nur im Zusammenhang mit einer Maßnahme; i.d.R. bis 10 % der Gesamtkosten)
- Grunderwerb (i.d.R. nur im Zusammenhang mit einer Maßnahme)
- projektbezogene Aufwendungen
- Pflegemaßnahmen
Förderquote:
- in der Regel 80 % der förderfähigen Kosten, ausnahmsweise Vollfinanzierung
Mögliche Antragsteller:
- Öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften,
- Privatpersonen,
- Verbände und Vereine