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Beantragung einer Förderung aus Ersatzgeldmitteln

Förderfähige Maßnahmen sind in angemessenem Umfang alle geeigneten Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Folgende Maßnahmentypen können in Anträge aufgenommen werden:

  • Artenhilfsmaßnahmen, populationsstützende Maßnahmen
  • Eingrünung naturferner Flächennutzungstypen, Dachbegrünung
  • Entbuschungsmaßnahmen (allgemein)
  • Entbuschung von Trocken-/Magerrasen
  • Schaffung von innerstädtischen Grünstrukturen
  • Entsiegelung
  • Beseitigung von Landschaftsschäden
  • Renaturierung von Fließgewässern (Auen, Umfeld, Flussbett, Ufer)
  • Renaturierung von Quellbereich
  • Renaturierung von Stillgewässern
  • Anlage von Flachwasserteichen
  • Anlage von Streuobstwiesen
  • Obstbaum-Pflanzung (auch Reihen, Alleen)
  • Baumpflanzung (allgemein, auch Reihen, Alleen)
  • Anlage von Gebüschen, Feldgehölzen und Hecken
  • Wiederherstellung von Waldwiesen
  • Waldrandgestaltung (Saumbereiche)
  • Naturnaher Waldumbau
  • Nutzungsaufgabe (naturschutzfachliche Aufwertung, Moore)
  • Umwandlung von Acker in extensives (Dauer-)Grünland
  • Erwerb von Tauschflächen
  • Sonstige förderfähige Maßnahmen (gesonderte Maßnahmenbeschreibung)
     

Förderfähige Kosten: 

  • projektbezogene Planungskosten (nur im Zusammenhang mit einer Maßnahme; i.d.R. bis 10 % der Gesamtkosten) 
  • Grunderwerb (i.d.R. nur im Zusammenhang mit einer Maßnahme) 
  • projektbezogene Aufwendungen 
  • Pflegemaßnahmen 
     

Förderquote: 

  • in der Regel 80 % der förderfähigen Kosten, ausnahmsweise Vollfinanzierung 
     

Mögliche Antragsteller: 

  • Öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften, 
  • Privatpersonen, 
  • Verbände und Vereine 

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