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Waldumwandlungen und Waldneuanlagen

Die Umwandlung von Waldflächen, beispielsweise durch Rodungen, und eine Neuanlage von Wald erfordern die vorherige Erteilung einer Genehmigung. Die Zuständigkeit hierfür wurde durch das Hessische Waldgesetz in den Landkreisen den Kreisausschüssen als Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen. Im Landkreis Marburg-Biedenkopf sind die entsprechenden Anträge im Fachdienst Naturschutz einzureichen. Für die Umwandlung von Waldflächen ist die flächengleiche Ersatzaufforstung eines bislang nicht bewaldeten Bereichs notwendig. Stehen geeignete Flächen nachweislich nicht zur Verfügung, ist ein Ersatz in Geld (Walderhaltungsabgabe) zu leisten.

Der Fachdienst Naturschutz beteiligt im Verfahren die Untere Forstbehörde (das jeweils zuständige Forstamt) sowie weitere betroffene Instanzen.

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