Mit Antragstellung beginnen die Leistungen der Grundsicherung. Sie wird für 12 Monate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen.
Grundsicherung im Alter
Reichen im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung die Einkünfte für den notwendigen Lebensunterhalt nicht aus, kann Grundsicherung beantragt werden.