Ferienangebote der Jugendförderung
Zu den traditionsreichen Angeboten der Jugendförderung in den kreiseigenen Freizeiteinrichtungen in Glücksburg und am Schubystrand kommen andere Angebote hinzu. Viel Spaß beim Stöbern im Programm!
Das Programm wird durch weitere Tagesveranstaltungen und Wochenendangebote innerhalb und auch außerhalb der Ferien ergänzt.
Es wird auf unseren Internetseiten immer wieder aktualisiert.
Für weitergehende Fragen steht das Team der Jugendförderung gerne zur Verfügung.
Jahresprogramm 2023
Download Broschüre Ferienprogramm
Anmeldung und Teilnahmebedingungen
Anmeldeschluss für die Sommerfreizeiten in Schuby, Glücksburg und Wolfshausen ist der 12.02.2023. Für alle anderen Veranstaltungen und Angebote erfolgt die Anmeldung bis jeweils 4 Wochen vorher.
Sollten mehr Anmeldungen eingehen, als Plätze vorhanden sind, entscheidet das Los. Eventuelle Restplätze können noch nach Anmeldeschluss angefragt werden. Der Fachdienst Jugendförderung kann Veranstaltungen absagen, wenn die festgelegte Mindestteilnahmezahl nicht erreicht wird. Es besteht kein Durchführungsanspruch.
Ermäßigungen und Unterstützungsmöglichkeiten
Unterstützungs- und Ermäßigungsmöglichkeiten
Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen soll allen jungen Menschen möglich sein. Damit die Teilnahmebeiträge weitestgehend niedrig gehalten werden können, bezuschusst der Landkreis Marburg-Biedenkopf die Angebote des Fachdienstes Jugendförderung.
Für die Sommerferien gewähren wir bei der Teilnahme von zwei oder mehr Geschwisterkindern ab dem zweiten Kind eine Geschwisterermäßigung.
Eine Ratenzahlung ist grundsätzlich nach vorheriger Absprache möglich.
Im Folgenden finden Sie außerdem verschiedene Unterstützungs- und Ermäßigungsmöglichkeiten für Familien mit niedrigem Einkommen. Wir beraten Sie und unterstützen Sie gern bei der Antragsstellung.
Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
Für Veranstaltungen der Jugendförderung können Personen die Sozialleistungen (z. B. Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) beziehen bzw. Familien mit geringem Einkommen, Zuschüsse im Rahmen des Bildungs- und Teilnahmepaketes (BuT) gewährt werden.
Nähere Informationen sowie die Antragsformulare finden Sie hier: https://www.marburg-biedenkopf.de/vv/produkte/tsabus/bildungspaket_fuer_beduerftige_kinder__bildungs-_und_teilhabepaket__9982425.php
Beihilfe zur Kinder- und Jugenderholung
Für Eltern im Bezug von Sozialleistungen bzw. mit geringem Einkommen besteht für Veranstaltungen ab 7 Tagen außerdem die Möglichkeit mit einem Antrag auf Beihilfe, eine Erstattung des Teilnahmebeitrages (max. 10,00 Euro pro Tag und Teilnehmer*in) zu erhalten. Dieser Antrag kann mit der Anmeldung angefordert werden.
Familien aus dem Stadtgebiet Marburg müssen diesen Antrag bei der Jugendförderung (Haus der Jugend) der Stadt Marburg stellen.
Neben dem vollständig ausgefüllten Antrag benötigen wir dazu entweder:
- Eine Kopie des aktuellen Bescheides über Sozialleistungen (Bürgergeld, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag) oder
- bei geringem Einkommen, ohne im Bezug von Sozialleistungen zu stehen, folgende Nachweise:
- Einkommen der letzten drei Monate (Lohn/Gehalt, Renten, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Waisenrente, Nebeneinkünfte o. ä.)
- Unterhaltszahlungen/Unterhaltsvorschuss (Kontoauszug genügt)
- Kosten der Unterkunft (Kaltmiete, Stromkosten, Wasserkosten, Heizkosten, Mietvertrag bzw. Mietbescheinigung)
- besondere Belastungen (z. B. Kindergartenbeiträge)
- notwendige Versicherungsbeiträge (Hausrat-, Haftpflicht- und Brandversicherung)
- Beiträge zu Berufsverbänden
- notwendige Ausgaben für Arbeitsmittel (Kleidung o. ä.)
- Bei Abtragszahlungen für Wohneigentum: Zinsbelastung für Kredite sowie den Abgabebescheid der Stadt/Gemeinde (Müll, Wasser-, Kanalgebühren, Grundsteuer)
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern an:
- Petra Jammer, Tel. 06421 405-1368, E-Mail: JammerPmarburg-biedenkopfde
- Ulla Koch, Tel. 06421 405-1493, E-Mail: KochUmarburg-biedenkopfde
Adresse
Fachdienst Jugendförderung
Landkreis Marburg-Biedenkopf
Im Lichtenholz 60
35043 Marburg
- Barrierefreier Zugang
- WC
Buslinien:
Linie 2, 3 und 13 (H Schubertstraße)
Linie 6 und Bus MR-81 (H Kreishaus A1)
Linie 6 (H Kreishaus B2)
Linie MR-80 (H Kreishaus B4)
Kontakt
Zeiten
Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr und nach Vereinbarung.
Bitte beachten Sie etwaige Ausnahmen innerhalb einzelner Bereiche bzw. bei bestimmten Leistungen der Kreisverwaltung.
Für Leistungen der Kfz-Zulassungs- und der Fahrerlaubnisbehörde steht eine Online-Terminvereinbarung zur Verfügung.