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Jugendzahnärztlicher Dienst

Zu den Aufgaben des Zahnärztlichen Dienstes gehören Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung, Beobachtung und Bewertung der gesundheitlichen Verhältnisse im Zahn-, Mund- und Kieferbereich von Kindern und Jugendlichen sowie die dazu gehörenden Präventionsmaßnahmen.

Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe wird vom Zahnärztlichen Dienst des Landkreises Marburg-Biedenkopf in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis  Jugendzahnpflege (AKJ) auf der Rechtsgrundlage des § 11  HGöGD und des § 21 SGB V durchgeführt und finanziert. Der Arbeitskreis Jugendzahnpflege ist ein Zusammenschluss von Vertretern der örtlichen Krankenkassen, der Zahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen sowie von Vertretern der niedergelassenen Zahnärzte.

Die Maßnahmen der Gruppenprophylaxe nach dem „Marburger-Modell“ werden seit über 30 Jahren von den zahnmedizinischen Teams in Schulen und Kindertagestätten der Stadt und des Landkreises Marburg-Biedenkopf nach einem festgelegten Aktionsraster durchgeführt.

Als unterstützende Maßnahme der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe wird die Funktion „gesunde Ernährung“ im Arbeitskreis Jugendzahnpflege ausgeführt.

Aus einer Initiative der „Ernährung“ im Arbeitskreis Jugendzahnpflege ist ein Projekt zur Ernährungsbildung in den Grundschulen hervorgegangen, das seit 2009 gemeinschaftlich gefördert wird vom Arbeitskreis Jugendzahnpflege, dem Landkreis Marburg-Biedenkopf und der Stadt Marburg. Das regionale Projekt aid-Ernährungsführerschein begleitet, koordiniert, evaluiert und dokumentiert die Schulprojekte für 3. Klassen.

Letzte Änderung der Seite: 25.3.2024

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