Mein Aufenthaltstitel läuft ab bevor ich einen neuen Aufenthaltstitel bekomme. Was bekomme ich für die Übergangszeit?
Antwort:
Wenn Ihr Aufenthaltstitel bald abläuft müssen Sie zuerst einen Antrag auf die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde stellen.
Sollte Ihr Aufenthaltstitel ablaufen bevor Sie Ihren neuen Aufenthaltstitel bekommen haben, müssen Sie bei der Ausländerbehörde vorbeikommen um eine Fiktionsbescheinigung zu erhalten.
Kommen Sie dafür drei Tage vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde vorbei. Die Fiktionsbescheinigung verlängert die Gültigkeit Ihres Aufenthaltstitels, weswegen Sie die beiden Dokumente immer zusammen bei sich haben müssen.
Wann muss ich meinen Aufenthaltstitel verlängern lassen?
Antwort:
Sie bekommen von der Ausländerbehörde 3 Monate vor Ablauf Ihres aktuellen Aufenthaltstitels einen Brief von der Ausländerbehörde, wo alle wichtigen Informationen über die Beantragung Ihrer Verlängerung des Aufenthaltstitels aufgeführt sind.
Termine für die Verlängerung können Sie sich nicht mehr eigenständig über die Terminverwaltung des Landkreises buchen. Sobald Ihr Antrag eingegangen ist und fertig geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin von der Ausländerbehörde zugeschickt.
Ich unterstütze meine Familie. Wie kann ich in ihrem Namen Angelegenheiten regeln?
Antwort:
Wenn Sie für eine andere Person handeln möchten, brauchen Sie eine Vollmacht. Eine Muster-Vollmacht finden Sie unter dem Abschnitt Formulare
Wie kann meine Familie nach Deutschland kommen?
Antwort:
Ihre Familie kann unter bestimmten Voraussetzungen Familiennachzug beantragen. Nähere Informationen erhalten Sie unter dem Abschnitt Visum-Verfahren.
Was ist die Online-Ausweisfunktion?
Antwort:
Die Online-Ausweisfunktion bei Aufenthaltstiteln macht es Ihnen möglich, sich sicher im Internet auszuweisen.
Sie ist in Ihrem Aufenthaltstitel hinterlegt und funktioniert über einen Chip in der Karte.
Online-Ausweis bei ONLINE ANTRAG:
Diese Funktion ist besonders nützlich, wenn Sie einen ONLINE ANTRAG bei der Ausländerbehörde stellen. Ihre Daten müssen nur einmal bei der ersten Antragstellung von Ihnen eingegeben werden und bleiben im System gespeichert. Wenn Sie in der Zukunft einen weiteren Antrag stellen, werden Ihre persönlichen Daten vom letzten Antrag übernommen.
Online-Ausweis für Rückkanal-Funktion beim ONLINE ANTRAG:
Außerdem können Sie die Rückkanal-Funktion beim ONLINE ANTRAG nutzen. Dadurch kann die Ausländerbehörde Ihnen Status-Meldungen zu Ihrem Antrag schicken und Sie können fehlende Unterlagen zum Antrag online nachreichen.
Diese Unterlagen können Ihrem Antrag besser zugeordnet werden und werden auch direkt in Ihre digitale Akte bei der Ausländerbehörde gespeichert.
Das spart Ihnen und der Ausländerbehörde Zeit.
So funktioniert der Online-Ausweis
Was mache ich wenn ich meinen Aufenthaltstitel verloren habe?
Antwort:
Sperrung des Aufenthaltstitels:
Wenn Sie merken, dass Sie Ihren Aufenthaltstitel verloren haben, suchen Sie sich zuerst Ihr Sperrkennwort heraus. Dieses wurde Ihnen entweder noch durch die Bundesdruckerei zugeschickt oder Sie haben es bei der Abholung von Ihrem Aufenthaltstitel von der Ausländerbehörde bekommen.
Sobald Ihnen das Sperrkennwort vorliegt, rufen Sie bei der bundesweiten Sperr-Hotline 116 116 an. Die Sperr-Hotline ist zu jeder Zeit erreichbar. Geben Sie dort Ihr Sperrkennwort weiter und lassen Sie den Aufenthaltstitel sperren.
Verlustanzeige durch die Polizei:
Anschließend sprechen Sie bitte bei der nächstgelegenen Polizeistelle vor, damit eine Verlustanzeige für Ihr Aufenthaltsdokument erstellt wird. Diese Verlustanzeige erhalten Sie dann auch noch einmal von der Polizei.
Vorsprache bei der Ausländerbehörde:
Kommen Sie danach mit dieser Verlustanzeige bei der Ausländerbehörde vorbei, damit Ihnen für die Übergangszeit eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt und ein Termin für einen neuen Aufenthaltstitel gemacht werden kann.
Muss ich einen Antrag auf Verlängerung meiner Niederlassungserlaubnis stellen?
Antwort:
Nein, Sie brauchen keinen Antrag für die Verlängerung Ihrer Niederlassungserlaubnis. Ihre Niederlassungserlaubnis ist unbefristet und hat somit kein Ablaufdatum. Eigentlich ist es auch keine Verlängerung sondern ein Übertrag.
Im Regelfall müssen Sie alle 10 Jahre bei der Ausländerbehörde vorbeikommen um Ihre Niederlassungserlaubnis zu übertragen. Die Übertragung wird gemacht, damit die Ausländerbehörde kontrollieren kann, ob Sie noch einen gültigen Pass haben.
Sollte Sie bei der Vorsprache neben den anderen Unterlagen einen gültigen Pass haben, wird Ihre Niederlassungserlaubnis für weitere 10 Jahre übertragen.
Bei Personen unter 24 Jahren wird die Niederlassungserlaubnis für weniger als 10 Jahre übertragen.
Woher weiß ich, wie weit die Bearbeitung meines Antrags ist?
Antwort:
Wenn Sie wissen möchten wie weit die Sachbearbeitung mit der Prüfung Ihres Antrags ist oder ob Ihre Aufenthaltstitel abgeholt werden kann, warten Sie bitte bevor Sie bei der Ausländerbehörde anrufen.
Sollte die Sachbearbeitung etwas von Ihnen benötigen um den Antrag weiter zu bearbeiten wird diese sich bei Ihnen melden.
Genau so auch bei der Abholung von Aufenthaltstiteln: Sobald der Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde ankommt, erhalten Sie eine E-Mail vom Back-Office, dass Sie sich einen Termin für die Abholung buchen können.
Sehen Sie bitte von solchen Anfragen ab, damit die Sachbearbeitung keine zusätzliche, vermeidbare Arbeitsbelastung hat.
Wie lang dauert die Bearbeitung meines Antrags auf Niederlassungserlaubnis?
Antwort:
Die Bearbeitung Ihres Antrags auf die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Es kommt stark darauf an, wie aufwendig die Niederlassungserlaubnis zu prüfen ist und wie schnell Sie die erforderlichen Unterlagen einreichen oder auch nachreichen können.
Bitte sehen Sie von Anfragen über den Stand Ihres Antrages ab und warten Sie bitte darauf, dass die Sachbearbeitung sich bei Ihnen meldet. Nachfragen dieser Art halten die Sachbearbeitung von der Bearbeitung von Ihres Antrags oder anderer Anträge ab.