Mein Aufenthaltstitel läuft ab, bevor ich einen neuen Aufenthaltstitel bekomme. Was bekomme ich für die Übergangszeit?
Antwort:
Wenn der Aufenthaltstitel bald abläuft, muss zuerst ein Antrag auf Verlängerung bei der Ausländerbehörde gestellt werden.
Wenn der Aufenthaltstitel abläuft, bevor der neue Aufenthaltstitel ausgestellt wurde, muss bei der Ausländerbehörde eine Fiktionsbescheinigung beantragt werden.
Dafür muss die Ausländerbehörde 3 Tage vor Ablauf des Aufenthaltstitels aufgesucht werden.
Die Fiktionsbescheinigung verlängert die Gültigkeit des Aufenthaltstitels. Deshalb müssen beide Dokumente immer zusammen mitgeführt werden.
Wann muss ich meinen Aufenthaltstitel verlängern lassen?
Antwort:
3 Monate vor Ablauf des aktuellen Aufenthaltstitels verschickt die Ausländerbehörde einen Brief.
In dem Brief stehen alle wichtigen Informationen zur Verlängerung des Aufenthaltstitels.
Ein Termin für die Verlängerung kann nicht selbst über die Terminverwaltung des Landkreises gebucht werden.
Nachdem der Antrag bei der Ausländerbehörde eingegangen und geprüft wurde, wird ein Termin von der Ausländerbehörde mitgeteilt.
Ich unterstütze meine Familie. Wie kann ich in ihrem Namen Angelegenheiten regeln?
Antwort:
Wenn Sie für eine andere Person handeln möchten, brauchen Sie eine Vollmacht. Eine Muster-Vollmacht finden Sie unter dem Abschnitt Formulare
Wie kann meine Familie nach Deutschland kommen?
Antwort:
Ihre Familie kann unter bestimmten Voraussetzungen den Familiennachzug beantragen. Nähere Informationen erhalten Sie unter dem Abschnitt Visum-Verfahren.
Was ist die Online-Ausweisfunktion?
Antwort:
Die Online-Ausweisfunktion bei Aufenthaltstiteln macht es Ihnen möglich, sich sicher im Internet auszuweisen.
Sie ist in Ihrem Aufenthaltstitel hinterlegt und funktioniert über einen Chip in der Karte.
Online-Ausweis bei ONLINE ANTRAG:
Diese Funktion ist besonders nützlich, wenn Sie einen ONLINE ANTRAG bei der Ausländerbehörde stellen. Ihre Daten müssen nur einmal bei der ersten Antragstellung von Ihnen eingegeben werden und bleiben im System gespeichert. Wenn Sie in der Zukunft einen weiteren Antrag stellen, werden Ihre persönlichen Daten vom letzten Antrag übernommen.
Online-Ausweis für Rückkanal-Funktion beim ONLINE ANTRAG:
Außerdem können Sie die Rückkanal-Funktion beim ONLINE ANTRAG nutzen. Dadurch kann die Ausländerbehörde Ihnen Status-Meldungen zu Ihrem Antrag schicken und Sie können fehlende Unterlagen zum Antrag online nachreichen.
Diese Unterlagen können Ihrem Antrag besser zugeordnet werden und werden auch direkt in Ihre digitale Akte bei der Ausländerbehörde gespeichert.
Das spart Ihnen und der Ausländerbehörde Zeit.
So funktioniert der Online-Ausweis
Was mache ich, wenn ich meinen Aufenthaltstitel verloren habe?
Antwort:
- Aufenthaltstitel sperren
Wenn der Aufenthaltstitel verloren wurde, muss er gesperrt werden. Dafür wird das Sperrkennwort benötigt. Das Sperrkennwort wurde entweder von der Bundesdruckerei zugeschickt oder bei der Abholung des Aufenthaltstitels von der Ausländerbehörde übergeben. Mit dem Sperrkennwort kann die Sperr-Hotline 116 116 angerufen werden. Die Hotline ist rund um die Uhr erreichbar. Dort muss das Sperrkennwort genannt werden. Der Aufenthaltstitel wird dann gesperrt. - Verlust bei der Polizei melden
Danach muss die nächstgelegene Polizeistelle aufgesucht werden. Dort wird der Verlust des Aufenthaltstitels gemeldet.Die Polizei stellt eine Verlustanzeige aus. Die Verlustanzeige muss aufbewahrt werden. - Ausländerbehörde aufsuchen
Danach muss die Verlustanzeige zur Ausländerbehörde mitgebracht werden. Die Ausländerbehörde kann dann eine Fiktionsbescheinigung für die Übergangszeit ausstellen. Außerdem wird ein Termin für einen neuen Aufenthaltstitel vereinbart.
Muss ich einen Antrag auf die Verlängerung meiner Niederlassungserlaubnis stellen?
Antwort:
Für die Niederlassungserlaubnis ist kein Antrag auf Verlängerung nötig. Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet. Sie hat deshalb kein Ablaufdatum.
Es handelt sich nicht um eine Verlängerung. Es handelt sich um eine Übertragung.
In der Regel muss die Niederlassungserlaubnis alle 10 Jahre bei der Ausländerbehörde übertragen werden. Dabei prüft die Ausländerbehörde, ob noch ein gültiger Pass vorhanden ist.
Bei dem Termin muss ein gültiger Pass vorgelegt werden. Dann wird die Niederlassungserlaubnis für weitere 10 Jahre übertragen.
Bei Personen unter 24 Jahren wird die Niederlassungserlaubnis für weniger als 10 Jahre übertragen.
Woher weiß ich, wie weit die Bearbeitung meines Antrags ist?
Antwort:
Wenn Sie wissen möchten, wie weit die Bearbeitung Ihres Antrags ist, rufen Sie bitte nicht bei der Ausländerbehörde an. Warten Sie bitte, bis die Bearbeitung abgeschlossen ist.
Wenn die Ausländerbehörde noch Unterlagen oder Informationen von Ihnen benötigt, wird sie sich bei Ihnen melden.
Das gilt auch für die Abholung des Aufenthaltstitels. Sobald der Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde angekommen ist, erhalten Sie eine E-Mail vom Back-Office. In der E-Mail steht, dass ein Termin für die Abholung gebucht werden kann.
Bitte sehen Sie von Anfragen zum Bearbeitungsstand oder zur Abholung ab. So wird zusätzliche Arbeit für die Sachbearbeitung vermieden.
Wie lang dauert die Bearbeitung meines Antrags auf Niederlassungserlaubnis?
Antwort:
Die Bearbeitung eines Antrags auf eine Niederlassungserlaubnis kann mehrere Monate dauern.
Wie lange die Bearbeitung dauert, hängt davon ab, wie aufwendig die Prüfung ist. Auch die Dauer der Bearbeitung hängt davon ab, wie schnell die erforderlichen Unterlagen eingereicht oder nachgereicht werden.
Bitte fragen Sie nicht nach dem Stand des Antrags. Warten Sie, bis sich die Sachbearbeitung meldet.
Nachfragen zum Bearbeitungsstand führen zu zusätzlicher Arbeit. Dadurch kann sich die Bearbeitung dieses und anderer Anträge verzögern.