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Ehegattennachzug zu Ausländern

Dieser Aufenthaltstitel ist für Ehegatten von Personen, die zu dem hier lebenden Ehegatten nach Deutschland ziehen möchten, um hier eine eheliche Lebensgemeinschaft zu führen

Benötigte Unterlagen

Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Beantragung

  • Code für biometrisches Lichtbild
  • Erweiterte Meldebescheinigung
  • Aktueller Nationalpass
  • Nachweis über Krankenversicherungsschutz
  • Arbeitsvertrag (nur im Rahmen der Prüfung während des Visum-Verfahrens)
  • Gehaltsabrechnungen der letzte drei Monate oder Einkommensbescheinigung für Selbstständige (Öffnet in einem neuen Tab) (nur im Rahmen der Prüfung während des Visum-Verfahrens)
  • Mietvertrag (nur im Rahmen der Prüfung während des Visum-Verfahrens)
  • Gemeinsame Vorsprache der Ehegatten bei der Ausländerbehörde

Sie müssen alle Unterlagen als PDF zur Verfügung haben, damit diese digital mit dem ONLINE-ANTRAG eingereicht werden können. Sollten Sie Unterlagen nachreichen müssen, schicken Sie diese bitte ebenfalls per E-Mail an die zuständige Sachbearbeitung.


Verwaltungsgebühren

Diese Verwaltungsgebühren sind bei der Vorsprache zu zahlen

Leistung Verwaltungsgebühr
Erstmalige Erteilung eines Aufenthaltstitels 100,00 €
Verlängerung eines Aufenthaltstitels 93,00 €
Ausstellen einer Fiktionsbescheinigung 13,00 €

Ablauf nach Antragstellung

Das passiert nachdem Sie den Antrag gestellt haben

  1. Eingang Ihres Antrags
    Sobald Ihr ONLINE-ANTRAG bei der Ausländerbehörde eingegangen ist, wird dieser der zuständigen Sachbearbeitung vorgelegt und die Prüfung Ihres Antrags beginnt.

  2. Termin bei der Ausländerbehörde
    Sie müssen sich selbst keinen Termin bei der Ausländerbehörde buchen. Nachdem die Prüfung Ihres Antrags erfolgreich abgeschlossen wurde, erhalten Sie einen Brief darüber, wann Ihr Termin stattfindet.
    An dem Tag Ihres Termins wird Ihr Lichtbild registriert und Ihre Fingerabdrücke aufgenommen. Bitte vergessen Sie nicht zusammen mit Ihrem Ehegatten vorzusprechen!

  3. Abholen Ihres Aufenthaltstitels
    Nach Ihrem Termin wird der Aufenthaltstitel bei der Bundesdruckerei bestellt. Nach ca. 5 Wochen wird Ihr Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde angeliefert. Sie erhalten dann eine E-Mail mit einem Termin, wann Sie den Aufenthaltstitel abholen können.


Wie ist der Ablauf bei der nächsten Verlängerung meines Aufenthaltstitels?
Bei der Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels erhalten Sie 3 Monate vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels ein Schreiben der Ausländerbehörde. Das Schreiben ist eine Erinnerung zur Antragstellung und enthält Informationen darüber, welche Unterlagen Sie bei der Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels einreichen müssen.
Sollten Sie aber einen anderen Aufenthaltstitel beantragen wollen, informieren Sie sich bitte wieder auf der Webseite der Ausländerbehörde über die Erteilungsvoraussetzungen und benötigten Unterlagen.

Mein Aufenthaltstitel läuft ab bevor ich einen neuen Aufenthaltstitel bekomme. Was bekomme ich für die Übergangszeit?
Sollte Ihr Aufenthaltstitel ablaufen, bevor Sie Ihren neuen Aufenthaltstitel bekommen haben, müssen Sie bei der Ausländerbehörde vorbeikommen, um eine Fiktionsbescheinigung zu erhalten.

Kommen Sie dafür drei Tage vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde vorbei. Die Fiktionsbescheinigung verlängert die Gültigkeit Ihres Aufenthaltstitels, weswegen Sie die beiden Dokumente immer zusammen bei sich haben müssen.

Nähere Informationen zur Fiktionsbescheinigung erhalten Sie hier.


ONLINE-ANTRAG

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