Benötigte Unterlagen
Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Beantragung
- Code für biometrisches Lichtbild
- Aktuelle Meldebescheinigung
- Aktueller Nationalpass
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
- Nachweis über Schulabschluss
- Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (B1)
- Mietvertrag / Erklärung über derzeitige Wohnsituation
- Nachweise über die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts
Wichtig: Sie müssen alle Unterlagen als PDF-Datei haben. Nur dann können Sie die Unterlagen digital mit dem Online-Antrag einreichen.
Bitte achten Sie beim Einscannen darauf: Unterlagen mit mehreren Seiten müssen in der richtigen Reihenfolge eingescannt werden. Das gilt zum Beispiel für einen Arbeitsvertrag.
Wenn Sie später noch Unterlagen nachreichen müssen, schicken Sie diese bitte ebenfalls per E-Mail an die zuständige Sachbearbeitung.
Verwaltungsgebühren
Diese Verwaltungsgebühren sind bei der Vorsprache zu zahlen
| Leistung | Verwaltungsgebühr |
|---|---|
| Erstmalige Erteilung eines Aufenthaltstitels | 100,00 € |
| Verlängerung eines Aufenthaltstitels | 93,00 € |
| Ausstellen einer Fiktionsbescheinigung | 13,00 € |
Ablauf nach Antragstellung
Das passiert nachdem Sie den Antrag gestellt haben
- Eingang Ihres Antrags
Sobald Ihr ONLINE-ANTRAG bei der Ausländerbehörde eingegangen ist, wird dieser der zuständigen Sachbearbeitung vorgelegt und die Prüfung Ihres Antrags beginnt. - Termin bei der Ausländerbehörde
Sie bekommen einen Termin bei der Ausländerbehörde. Sie müssen keinen Termin selbst buchen. Sie bekommen eine Einladung per Brief/E-Mail oder werden von Ihrer zuständigen Sachbearbeitung angerufen. - Abholen Ihres Aufenthaltstitels
Danach wird Ihr Aufenthaltstitel hergestellt. Das dauert etwa 5 Wochen. Danach bekommen Sie eine E-Mail mit einem Termin. An diesem Termin können Sie Ihren Aufenthaltstitel abholen.
Wie ist der Ablauf bei der nächsten Verlängerung meines Aufenthaltstitels?
Etwa 3 Monate bevor Ihr Aufenthaltstitel abläuft, bekommen Sie einen Brief von der Ausländerbehörde.
In dem Brief steht:
- Sie sollen Ihren Aufenthaltstitel verlängern
- welche Unterlagen Sie dafür brauchen
Die Ausländerbehörde geht davon aus, dass Sie Ihren Aufenthaltstitel verlängern möchten.
Wenn Sie einen anderen Aufenthaltstitel möchten, müssen Sie sich auf der Internetseite der Ausländerbehörde informieren.
Dort steht, wer den Aufenthaltstitel bekommen kann und welche Unterlagen Sie brauchen.
Mein Aufenthaltstitel läuft ab bevor ich einen neuen Aufenthaltstitel bekomme. Was bekomme ich für die Übergangszeit?
Wenn Ihr Aufenthaltstitel abläuft, bevor Sie einen neuen bekommen, brauchen Sie eine Fiktionsbescheinigung.
Wenn die Ausländerbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Standort Biedenkopf, für Sie zuständig ist, müssen Sie 3 Tage vor dem Ablauf Ihres Aufenthaltstitels persönlich zur Ausländerbehörde gehen. Dafür benötigen Sie keinen Termin.
Wenn der Standort Marburg des Landkreises Marburg-Biedenkopf für Sie zuständig ist, können Sie am Freitag vor dem Ablauf Ihres Aufenthaltstitels zur Sprechstunde gehen. Auch dafür benötigen Sie keinen Termin. Dort können Sie eine Fiktionsbescheinigung bekommen.
Wichtig: Gemeint ist der Standort Marburg des Landkreises Marburg-Biedenkopf. Es ist nicht die Ausländerbehörde der Stadt Marburg.
Die Fiktionsbescheinigung zeigt: Sie dürfen bis zur Entscheidung in Deutschland bleiben.
Sie müssen die Fiktionsbescheinigung immer zusammen mit Ihrem alten Dokument dabei haben.
Nähere Informationen zur Fiktionsbescheinigung erhalten Sie hier.