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Studien-Praktikum EU

Sie können diesen Aufenthaltstitel bekommen, wenn Sie in Deutschland ein Praktikum im Rahmen eines Studiums oder direkt nach dem Studium machen möchten. Er gilt für Studierende und für Personen, die ihr Studium vor höchstens zwei Jahren abgeschlossen haben.

Benötigte Unterlagen

Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Beantragung

  • Code für biometrisches Lichtbild
  • Aktuelle Meldebescheinigung
  • Aktueller Nationalpass
  • Nachweis über Krankenversicherungsschutz
  • Immatrikulationsbescheinigung oder Bestätigung über Hochschulabschluss
  • Vereinbarung mit der Praktikumsstelle
  • Bestätigung der Praktikumsstelle über die Kostenübernahme
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (Öffnet in einem neuen Tab) 
  • Erklärung über derzeitige Wohnsituation

Wichtig: Sie müssen alle Unterlagen als PDF-Datei haben. Nur dann können Sie die Unterlagen digital mit dem Online-Antrag einreichen.

Bitte achten Sie beim Einscannen darauf: Unterlagen mit mehreren Seiten müssen in der richtigen Reihenfolge eingescannt werden. Das gilt zum Beispiel für einen Arbeitsvertrag.

Wenn Sie später noch Unterlagen nachreichen müssen, schicken Sie diese bitte ebenfalls per E-Mail an die zuständige Sachbearbeitung.


Verwaltungsgebühren

Diese Verwaltungsgebühren sind bei der Vorsprache zu zahlen

Leistung Verwaltungsgebühr
Erstmalige Erteilung eines Aufenthaltstitels 100,00 €
Verlängerung eines Aufenthaltstitels 93,00 €
Ausstellen einer Fiktionsbescheinigung 13,00 €

Ablauf nach Antragstellung

Das passiert nachdem Sie den Antrag gestellt haben

  1. Eingang Ihres Antrags
    Die Ausländerbehörde bekommt Ihren Antrag. Sie schickt die Unterlagen an die Bundesagentur für Arbeit. Die Bundesagentur prüft, ob sie zustimmt.

  2. Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
    Die Bundesagentur für Arbeit entscheidet. Auch die Ausländerbehörde prüft Ihre Voraussetzungen. Wenn alles erfüllt ist und beide Behörden zugestimmt haben, können Sie den Aufenthaltstitel bekommen.

  3. Termin bei der Ausländerbehörde
    Sie bekommen einen Termin bei der Ausländerbehörde. Sie müssen keinen Termin selbst buchen. Sie bekommen eine Einladung per Brief/E-Mail oder werden von Ihrer zuständigen Sachbearbeitung angerufen.

  4. Abholen Ihres Aufenthaltstitels
    Danach wird Ihr Aufenthaltstitel hergestellt. Das dauert etwa 5 Wochen. Danach bekommen Sie eine E-Mail mit einem Termin. An diesem Termin können Sie Ihren Aufenthaltstitel abholen.


Wie ist der Ablauf bei der nächsten Verlängerung meines Aufenthaltstitels?

Etwa 3 Monate bevor Ihr Aufenthaltstitel abläuft, bekommen Sie einen Brief von der Ausländerbehörde.
In dem Brief steht:

  • Sie sollen Ihren Aufenthaltstitel verlängern
  • welche Unterlagen Sie dafür brauchen 

Die Ausländerbehörde geht davon aus, dass Sie Ihren Aufenthaltstitel verlängern möchten.

Wenn Sie einen anderen Aufenthaltstitel möchten, müssen Sie sich auf der Internetseite der Ausländerbehörde informieren.

Dort steht, wer den Aufenthaltstitel bekommen kann und welche Unterlagen Sie brauchen.

Mein Aufenthaltstitel läuft ab bevor ich einen neuen Aufenthaltstitel bekomme. Was bekomme ich für die Übergangszeit?

Wenn Ihr Aufenthaltstitel abläuft, bevor Sie einen neuen bekommen, brauchen Sie eine Fiktionsbescheinigung.


Wenn die Ausländerbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Standort Biedenkopf, für Sie zuständig ist, müssen Sie 3 Tage vor dem Ablauf Ihres Aufenthaltstitels persönlich zur Ausländerbehörde gehen. Dafür benötigen Sie keinen Termin.

Wenn der Standort Marburg des Landkreises Marburg-Biedenkopf für Sie zuständig ist, können Sie am Freitag vor dem Ablauf Ihres Aufenthaltstitels zur Sprechstunde gehen. Auch dafür benötigen Sie keinen Termin. Dort können Sie eine Fiktionsbescheinigung bekommen.

Wichtig: Gemeint ist der Standort Marburg des Landkreises Marburg-Biedenkopf. Es ist nicht die Ausländerbehörde der Stadt Marburg.

Die Fiktionsbescheinigung zeigt: Sie dürfen bis zur Entscheidung in Deutschland bleiben.
Sie müssen die Fiktionsbescheinigung immer zusammen mit Ihrem alten Dokument dabei haben.

Nähere Informationen zur Fiktionsbescheinigung erhalten Sie hier.


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