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Fachkraft mit Blauer Karte-EU

Dieser Aufenthaltstitel ist für Personen, die in Deutschland ein Studium abgeschlossen haben oder deren Studium aus dem Ausland in Deutschland anerkannt ist und jetzt die Voraussetzungen für die Erteilung einer Blauen Karte EU erfüllen

Benötigte Unterlagen

Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Beantragung

Sie müssen alle Unterlagen als PDF zur Verfügung haben, damit diese digital mit dem ONLINE-ANTRAG eingereicht werden können. Sollten Sie Unterlagen nachreichen müssen, schicken Sie diese bitte ebenfalls per E-Mail an die zuständige Sachbearbeitung.


Verwaltungsgebühren

Diese Verwaltungsgebühren sind bei der Vorsprache zu zahlen

Leistung Verwaltungsgebühr
Erstmalige Erteilung eines Aufenthaltstitels 100,00 €
Verlängerung eines Aufenthaltstitels 93,00 €
Ausstellen einer Fiktionsbescheinigung 13,00 €

Ablauf nach Antragstellung

Das passiert nachdem Sie den Antrag gestellt haben

  1. Eingang Ihres Antrags
    Sobald Ihr ONLINE-ANTRAG bei der Ausländerbehörde eingegangen ist, wird die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis an die Bundesagentur für Arbeit geschickt. Dadurch wird die Zustimmung für Ihre Beschäftigung angefragt.

  2. Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
    Sobald die BA der Anfrage zugestimmt hat und die restlichen Erteilungs-Voraussetzungen für die Erteilung des Aufenthaltstitels geprüft wurden, sind alle Voraussetzungen für die Erteilung des Aufenthaltstitels erfüllt.

  3. Termin bei der Ausländerbehörde
    Sie müssen Sich selber keinen Termin bei der Ausländerbehörde buchen. Nachdem die Prüfung Ihres Antrags erfolgreich abgeschlossen wurde, erhalten Sie einen Brief darüber, wann Ihr Termin stattfindet.
    An dem Tag Ihres Termins wird Ihr Lichtbild registriert und Ihre Fingerabdrücke aufgenommen.

  4. Abholen Ihres Aufenthaltstitels
    Nach Ihrem Termin wird der Aufenthaltstitel bei der Bundesdruckerei bestellt. Nach ca. 5 Wochen wird Ihr Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde angeliefert. Sie erhalten dann eine E-Mail mit einem Termin, wann Sie den Aufenthaltstitel abholen können.


Wie ist der Ablauf bei der nächsten Verlängerung meines Aufenthaltstitels?
Bei der Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels erhalten Sie 3 Monate vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels ein Schreiben der Ausländerbehörde. Das Schreiben ist eine Erinnerung zur Antragsstellung und enthält Informationen darüber, welche Unterlagen Sie bei der Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels einreichen müssen.
Sollten Sie aber einen anderen Aufenthaltstitel beantragen wollen, informieren Sie sich bitte wieder auf der Webseite der Ausländerbehörde über die Erteilungsvoraussetzungen und benötigten Unterlagen.

Mein Aufenthaltstitel läuft ab bevor ich einen neuen Aufenthaltstitel bekomme. Was bekomme ich für die Übergangszeit?
Sollte Ihr Aufenthaltstitel ablaufen bevor Sie Ihren neuen Aufenthaltstitel bekommen haben, müssen Sie bei der Ausländerbehörde vorbeikommen um eine Fiktionsbescheinigung zu erhalten.

Kommen Sie dafür drei Tage vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde vorbei. Die Fiktionsbescheinigung verlängert die Gültigkeit Ihres Aufenthaltstitels, weswegen Sie die beiden Dokumente immer zusammen bei sich haben müssen.

Nähre Informationen zur Fiktionsbescheinigung erhalten Sie hier.


ONLINE-ANTRAG

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